Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist zutiefst besorgt über die anhaltenden Repressionen gegen die friedlichen Proteste im Iran. Dabei lehnt der DAV die Verhängung und Anwendung der Todesstrafe unter allen Umständen ab.
Mit großer Sorge betrachtet der DAV die Repressionen gegen die friedlichen Proteste für Demokratie und Menschenrechte im Iran. Bei den Demonstrationen und Protestaktionen, die als Reaktion auf den tragischen Tod von Mahsa Amini erfolgten, sind bisher mehr als 750 Menschen gestorben. Es gab Hunderte Verletzte und Tausende Verhaftungen.
Verfolgung von iranischen Anwält:innen beenden!
Besonders besorgt ist der DAV über die Situation vieler Menschenrechtsverteidiger:innen. Gerade Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind bei der Ausübung ihres Berufs – zu der aktuell auch immer wieder die Verteidigung von Demonstrierenden gehört – selbst oft Drohungen und Verhaftungen ausgesetzt. „Tief besorgt stellen wir fest, dass sich die staatlichen Verfolgungen von Menschenrechtsanwält:innen und Frauenrechtsaktivist:innen im Iran in den letzten Jahren immer weiter verschärft haben“, erklärt Rechtsanwalt Stefan von Raumer, DAV-Vizepräsident und Vorsitzender des DAV-Menschenrechtsausschusses. Zwischen August 2022 und Januar 2023 wurden mindestens 45 Anwält:innen im Iran verhaftet, allein aufgrund ihrer legitimen Berufsausübung.
DAV fordert Abschaffung der Todesstrafe
Mit Entsetzen blickt der DAV auf die bereits vollstreckten Todesurteile, bei denen es sich um offensichtliche Schauprozesse handelt – mit dem Ziel, weitere Proteste zu unterdrücken. Bislang wurden bereits vier der inhaftierten Demonstranten hingerichtet. Der DAV verurteilt diese Urteile scharf: „Unabhängig vom Tatvorwurf sowie von der Schwere der Schuld dürfen Strafen niemals das Recht auf Leben eines Menschen antasten“, mahnt von Raumer. „Deswegen setzen wir uns – nicht nur mit Blick auf den Iran – nachdrücklich für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein.“
Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), der hierzu eine eigene Erklärung veröffentlicht hat, fordert der DAV die iranischen Behörden auf:
• Die Verfolgung friedlich Demonstrierender muss unverzüglich beendet werden.
• Verhaftete Personen müssen ab dem Zeitpunkt ihrer Ingewahrsamnahme Zugang zu selbst gewählten Anwält:innen haben.
• Jegliche Form der Schikanierung und Einschüchterung von Anwält:innen im Iran muss unverzüglich beendet werden. Anwält:innen dürfen auch im Iran niemals mit den Schuldvorwürfen gegen ihre Mandant:innen identifiziert werden.
• Inhaftierte Menschenrechts- und Frauenrechtsverteidiger:innen, einschließlich der von den iranischen Behörden willkürlich inhaftierten Anwält:innen, müssen sofort und bedingungslos aus der Haft entlassen werden.
• Es muss eine öffentliche Untersuchung des Todes von Mahsa Amini und der anderen Opfer durch eine unabhängige internationale Kommission stattfinden.
Die EU, die deutsche Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft bittet der DAV um ihre Unterstützung und Mithilfe zur Erreichung dieser Ziele. In diesem Zusammenhang erinnert der DAV an den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den der Iran 1975 ratifiziert hat: In dessen Artikel 21 ist das Recht auf friedliche Demonstrationen verankert. Der iranische Staat ist auch an die Verpflichtungen aus der UN-Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gebunden – einschließlich der Achtung der Rechte der Frauen.
Kommentare