Berlin (DAV). Anfang November wollen Union und SPD zeigen, was sie bis zum Bergfest dieser Legislaturperiode erreicht haben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) stellt der Koalition ein eher mäßiges Zeugnis aus: Die Politik hat die Bedeutung der Anwaltschaft für den Rechtstaat offenbar nicht im Blick.
Wanted: zeitgemäßes Berufsrecht und angemessene Vergütung
Positiv hervorzuheben ist, dass sich die Koalition auf Eckpunkte für eine große BRAO-Reform geeinigt hat. Das Papier entspricht in weiten Teilen dem DAV-Vorschlag von 2018. „Die Anwaltschaft benötigt ein Berufsrecht, bei dem es im Wesentlichen ihr überlassen wird, mit wem und wie sie ihren Beruf ausübt“, so Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV. Bis zu einem konkreten Gesetzentwurf ist es allerdings noch ein weiter Weg.
Gar nicht erst in den Koalitionsvertrag geschafft hatte es das Thema Vergütung: Hier ist dringend eine Anpassung der RVG-Sätze erforderlich – nach über sechs Jahren Stillstand bei gleichzeitig immens gestiegenen Kosten. Offenbar ist selbst die Bundesregierung zur Erkenntnis gelangt, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu den gesetzlichen Gebühren „häufig nicht zu einer Übernahme eines umfangreichen und komplexen Mandats bereit“ seien, wie kürzlich einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zu presserechtlichen Streitigkeiten (BT-Drs 19/13868) zu entnehmen war. Die Alternative, individuelle Honorarvereinbarungen zu treffen, ist jedoch keine Lösung: „Rechtsberatung darf kein Privileg für Besserverdienende sein“, betont DAV-Präsidentin Kindermann. Das System der RVG-Kostenerstattung sei Voraussetzung für einen fairen Zugang zum Recht.
Anwaltschaft ist Garantin des Rechtsstaats – kein „Störfaktor“
Der Gesetzentwurf zur „Modernisierung des Strafverfahrens“ verdient seinen Namen nicht. Die (vermeintliche) Effektivität des Strafprozesses wird zum Maß aller Dinge erkoren, geht dabei aber ausschließlich auf Kosten von Beschuldigtenrechten.
Geplant ist unter anderem, das Beweisantragsrecht weiter zu beschneiden. Gerichte sollen Beweisanträge unter dem Stichpunkt „Verschleppungsabsicht“ ohne förmlichen Beschluss ablehnen können. Damit stellt der Entwurf die Anwaltschaft unter einen Generalverdacht der Prozesssabotage. Beweisanträge dienen dazu, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und seine Stellung als Verfahrenssubjekt zu gewährleisten. Darüber hinaus sind sie die einzige Möglichkeit seitens der Verteidigung, mit dem Gericht zu kommunizieren, da es im Strafprozess keinen Anspruch auf ein Rechtsgespräch gibt. Was wir im Strafverfahren aber dringend benötigen, sind Kommunikation und Transparenz.
Der DAV bemängelt daher auch seit Langem, dass es im deutschen Strafprozess keine verlässliche, objektive und allen Beteiligten zugängliche Protokollierung des Inhalts der Beweisaufnahme gibt. Dass eine Dokumentation des Verfahrens noch immer dergestalt stattfindet, dass der bzw. ein Richter handschriftlich Notizen anfertigt, ist vollkommen aus der Zeit gefallen. Selbst ein Wortprotokoll sucht man vergebens, eine abspielbare Aufzeichnung erst recht. Deutschland ist damit im europäischen Vergleich eine „Ausnahmeerscheinung“ der negativen Art. „Wir haben hier ein Rechtsstaatsdefizit“, warnt Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen, Mitglied des DAV-Strafrechtsausschusses.
Auch die Pläne zum Unternehmenssanktionenrecht werden vom DAV kritisiert. Besonders bedenklich ist die Aushöhlung des Anwaltsgeheimnisses: Auf anwaltliche Unterlagen und Aufzeichnungen zu Personen, die sich gerade nicht in einem Strafverfahren befinden, könnten Ermittlungsbehörden nach dem Entwurf leicht zugreifen. Hier braucht es klare Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbote wie auch ein anwaltliches Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz der Beschuldigten!
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