Berlin/Brüssel (DAV). Vor einem Jahr wurde die Konvention des Europarates feierlich zur Zeichnung ausgelegt. Zum ersten Mal überhaupt wird sie als verbindliches Instrument Anwältinnen und Anwälte in ihrer Berufsausübung schützen. Für eine bestmögliche Wirkung muss die Konvention nun durch möglichst viele Staaten ratifiziert werden.
Vor einem Jahr, am 13. Mai 2025, wurde die Konvention in Luxemburg zur Unterzeichnung ausgelegt. Neben Nachbarländern wie Polen und Frankreich gehört auch Deutschland zu den Ländern, die sie im ersten Jahr unterzeichnet haben. Im Beisein von DAV-Präsident Stefan von Raumer und Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge hat die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig mit ihrer Unterschrift einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Anwaltschaft gesetzt.
„Die Konvention ist ein wichtiger Schutzschild für die Anwaltschaft“, sagt DAV-Präsident Stefan von Raumer. „Die Unterzeichnung war aber nur der erste Schritt. Mit der Ratifizierung und der Umsetzung müssen nun weitere Schritte folgen. Auch wenn in Deutschland das Berufsrecht weitgehend den Vorgaben der Konvention entspricht, gibt es noch Anpassungsbedarf, zum Beispiel beim Berufsgeheimnisträgerschutz im Zusammenhang mit Kanzleidurchsuchungen und der Beschlagnahmung von Beweismitteln.“
Ein Jahr Konvention
29 Länder haben die Europäische Konvention seit dem 13. Mai 2025 unterzeichnet. Sie steht den Mitgliedstaaten des Europarates und der Europäischen Union sowie im Grundsatz allen weiteren Staaten offen. Damit die Konvention in Kraft treten kann, muss sie durch acht Staaten (davon sechs Europaratsmitglieder) ratifiziert werden.
„Zum ersten Geburtstag wünscht der DAV der Konvention, dass viele weitere Länder unterschreiben und sich dem Schutz der Anwaltschaft verpflichten“, so von Raumer.
Was ist die Konvention?
Als erster bindender völkerrechtlicher Vertrag ist die Konvention ein wichtiges Instrument, um den Rechtsstaat und die Demokratie zu schützen. Mit der Konvention verpflichten sich die Länder, die freie und unabhängige Berufsausübung zu gewährleisten und Anwältinnen und Anwälte vor Angriffen und unzulässiger Einflussnahme zu schützen. Hierzu zählt auch der Schutz der vertraulichen Kommunikation mit Mandant:innen sowie der Zugang zu Akten und Beweismitteln.
„Anwältinnen und Anwälten muss es möglich sein, ihren Beruf frei und unabhängig auszuüben“, betont der DAV-Präsident.
Der DAV zählt zu den Co-Initiatoren des im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) entstandenen Projekts und setzt sich zusammen mit dem CCBE und seinen europäischen Partnern für ein rasches Inkrafttreten und eine Unterzeichnung und Ratifizierung durch möglichst viele Staaten ein.
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