Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat mit Lob und Kritik auf den Kabinettsbeschluss zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren reagiert. Positiv bewertet der DAV unter anderem das vereinbarte Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei polizeilichen Vernehmungen. Auf wenig Verständnis stößt hingegen die Tatsache, dass weiterhin an den Regelungen zur Kontaktsperre für Inhaftierte festgehalten werden soll.
„Die Tatsache, dass in der Strafprozessordnung ein ausdrückliches Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei polizeilichen Vernehmungen verankert werden soll ist ausdrücklich zu begrüßen“, sagt Rechtsanwalt Michael Rosenthal, Mitglied im DAV-Ausschuss für Strafrecht.
Außerdem stärke der Kabinettsbeschluss die Rechtsstellung von Personen, die wegen eines Europäischen Haftbefehls festgenommen wurden. So sollen die Betroffenen künftig darüber unterrichtet werden, dass sie auch im ersuchenden Mitgliedstaat einen Rechtsbeistand benennen können.
„Mit diesen Maßnahmen werden alte Forderungen des DAV endlich erfüllt“, sagt Rosenthal.
Regelungen zur Kontaktsperre müssen abgeschafft werden
Enttäuschend ist nach Ansicht des DAV, dass die Regelungen über die Kontaktsperre nicht abgeschafft wurden. „Die Vorschriften sind seit fast vierzig Jahren nicht mehr angewendet worden“, sagt Rosenthal. Der DAV habe daher die vollständige Abschaffung dieser überflüssigen Vorschriften erwartet und nicht ihre Festschreibung.
Eine Kontaktsperre ist die Unterbrechung jeder Verbindung eines Gefangenen zu anderen Inhaftierten und der Außenwelt. Die Regelungen gehen zurück auf die Zeiten des RAF-Terrors.
Das Bundeskabinett hat den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Strafverfahren beschlossen. Mit dem Regierungsentwurf werden insbesondere EU-Vorgaben umgesetzt.
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