PM 23/26: Justizausgaben: Erhebung des DAV zeigt Defizite im Haushalt der Bundesländer

Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Baden-Württemberg nimmt dabei den drittletzten Platz ein. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wenn es um die Ausgaben für die Justiz geht, ist Baden-Württemberg eines der Schlusslichter im deutschlandweiten Vergleich. In den vergangenen drei Jahren gab das Land nur rund zwei Prozent des Landeshaushaltes für die Justiz aus – nur wenig mehr als Bremen und Rheinland-Pfalz.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Baden-Württemberg lagen die Ausgaben 2023 bei 1,9 Prozent, 2024 und 2025 bei rund zwei Prozent. Der deutschlandweite Mittelwert liegt bei rund 2,7 Prozent.

In den Jahren 2014, 2015 und 2016 lagen die Ausgaben noch mehr als einen Prozentpunkt höher; und selbst das ist viel zu wenig. Eine arbeitsfähige Justiz muss gut finanziert sein und Investitionen in die Zukunft tätigen können.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

In Baden-Württemberg sind von rund 1,3 Milliarden Euro Justizhaushalt rund 130 Millionen Euro Sozialausgaben (Wert für 2023). Daher gibt Baden-Württemberg statt 1,9 Prozent nur 1,7 Prozent für die Justiz aus. 2024 und 2025 sind es statt zwei Prozent nur rund 1,8 Prozent. Allerdings müssen hier auch die Rückflüsse der Prozesskostenhilfe benannt werden, die 2024 bei fast neun Millionen Euro und 2025 bei rund zehn Millionen Euro lagen. Für 2023 kann eine solche Zahl systemwechselbedingt nicht ermittelt werden, teilt das Justizministerium Baden-Württemberg mit. Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Hier geht es zum ausführlichen Bericht inklusive Grafiken auf anwaltsblatt.de.

Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Bayern nimmt dabei den 8. Platz ein. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wer gibt wie viel für die Justiz aus? Im deutschlandweiten Vergleich befindet sich Bayern im Mittelfeld.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Bayern lagen die Ausgaben 2023 und 2025 bei 2,7 Prozent sowie 2024 bei rund 2,8 Prozent.

Im Vergleich zu vor zehn Jahren sind die Ausgaben prozentual gesunken. 2014, 2015 und 2016 gab der Freistaat noch 3,4 Prozent für die Justiz aus.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich nennt die bayerische Justiz sehr leistungsfähig und verweist auf 390 neue Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften von 2023 bis 2025 sowie auf Investitionen in Ausstattung und Digitalisierung.

Damit scheint Bayern eines der Bundesländer zu sein, die dem Pakt für den Rechtsstaat zuvorgekommen sind und auch ohne Bundesmittel Stellen geschaffen haben. Andere Länder dagegen hoffen nun auf den Pakt, um die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

In Bayern sind von rund 1,9 Milliarden Euro Justizhaushalt rund 180 Millionen Euro Sozialausgaben (Wert für 2023). Daher gibt Bayern statt 2,7 Prozent nur 2,4 Prozent für die Justiz aus. Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert. In Bayern kommt hinzu, dass der Justizhaushalt lediglich die ordentliche Gerichtsbarkeit abbildet.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Hier geht es zum ausführlichen Bericht inklusive Grafiken auf anwaltsblatt.de.

Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Berlin belegt dabei den 12. Platz. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wer gibt wie viel für die Justiz aus? Im deutschlandweiten Vergleich schneidet Berlin eher schlecht ab und belegt den 12. Platz.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Berlin lagen die Ausgaben 2023 bei 2,2 Prozent und 2024 sowie 2025 bei rund 2,3 Prozent.

Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist das geringfügig weniger. 2014 gab Berlin noch 2,6 Prozent für die Justiz aus, 2015 und 2016 waren es 2,5 Prozent. Auch damals lag Berlin schon unter dem Durchschnittswert von 3,1 bzw. 3,3 Prozent.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

In Berlin sind von rund 850 Millionen Euro Justizhaushalt rund 77 Millionen Euro Sozialausgaben (Wert für 2023). Daher gibt Berlin statt 2,2 Prozent nur 1,7 Prozent für die Justiz aus. Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Der Justizsenat Berlin weist darauf hin, „dass im Berliner Landeshaushalt keine Ausgaben für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sowie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg veranschlagt sind. Diese werden im Justizhaushalt des Landes Brandenburg nachgewiesen. Die Arbeitsgerichtsbarkeit fällt in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung und wird ebenfalls nicht im Berliner Justizhaushalt nachgewiesen.“

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Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Brandenburg nimmt dabei den 3. Platz ein. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wer gibt wie viel für die Justiz aus? Im deutschlandweiten Vergleich schneidet Brandenburg verhältnismäßig gut ab und schafft es auf den 3. Platz. Zu wenig geben jedoch alle Bundesländer für ihre Justiz aus.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Brandenburg lagen die Ausgaben 2023 bei 3,4 Prozent, wobei sie 2024 auf rund drei Prozent gesunken sind und 2025 wieder auf 3,3 Prozent stiegen.

Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist das jedoch weniger. 2014 gab Brandenburg noch 3,7 Prozent für die Justiz aus, 2015 waren es sogar vier Prozent und 2016 stolze 4,1 Prozent. Damals wie heute liegt Brandenburg damit über dem Durchschnittswert.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

In Brandenburg sind von rund 570 Millionen Euro Justizhaushalt rund 60 Millionen Euro Sozialausgaben (Wert für 2023). Daher gibt Brandenburg statt 3,4 Prozent nur 3,1 Prozent für die Justiz aus. Allerdings müssen auch die Rückflüsse der Prozesskostenhilfe betrachtet werden, die in Brandenburg jährlich rund 3,7 Millionen Euro betragen. Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Eine Besonderheit an den Zahlen aus Berlin und Brandenburg ist beispielsweise, dass die Ausgaben für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sowie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg im Justizhaushalt des Landes Brandenburg zu finden sind und nicht im Berliner Justizhaushalt.

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Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Bremen nimmt dabei den letzten Platz ein. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Kein Bundesland in Deutschland gibt so wenig für die Justiz aus wie Bremen. In den letzten drei Jahren gab Bremen weniger als zwei Prozent des Gesamthaushaltes für die Justiz aus.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Bremen lagen die Ausgaben 2023 und 2025 bei rund 1,7 Prozent, 2024 sogar nur bei rund 1,5 Prozent.

Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist das in Teilen sogar schon ein Anstieg. 2014 gab Bremen erschreckende 1,1 Prozent für die Justiz aus. 2015 waren es geringe 1,2 Prozent. Nur 2016 lagen die Ausgaben kurzzeitig bei 1,9 Prozent.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

In Bremen sind von rund 120 Millionen Euro Justizhaushalt fast 19 Millionen Euro Sozialausgaben (Wert für 2023). Daher gibt Bremen statt 1,7 Prozent nur 1,5 Prozent für die Justiz aus. Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Hier geht es zum ausführlichen Bericht inklusive Grafiken auf anwaltsblatt.de.

Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Hamburg nimmt dabei den 13. Platz ein. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wer gibt wie viel für die Justiz aus? Im deutschlandweiten Vergleich schneidet Hamburg eher schlecht ab und belegt den 13. Platz.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Hamburg lagen die Ausgaben 2023 bei rund zwei Prozent, 2024 bei 2,2 sowie 2025 bei rund 2,3 Prozent.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

In Hamburg wird dabei, anders als in anderen Bundesländern, nicht die Beratungshilfe eingerechnet. Aus dem Justizministerium heißt es, dass die Beratungshilfe in Hamburg die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) leisten würde und die hierfür anfallenden Kosten nicht aus dem Justizhaushalt finanziert würden.

Trotz dessen sind in Hamburg von rund 400 Millionen Euro Justizhaushalt rund 46 Millionen Euro Sozialausgaben (Wert für 2023). Daher gibt Hamburg statt rund zwei Prozent nur 1,8 Prozent für die Justiz aus. Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Der Pressesprecher der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg Dennis Sulzmann teilte mit: „Beim Justizhaushalt sind die Bundesmittel aus dem Rechtsstaats- und Digitalpakt enthalten, diese können nicht separat ausgewiesen werden. Ausgewertet wurden die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die Justizkasse. Für 2025 sind die Angaben noch vorläufig, da der Jahresabschluss noch aussteht. Für den Gesamthaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg sind die Planwerte 2025 angegeben.“

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Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Hessen nimmt dabei den 6. Platz ein. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wer gibt wie viel für die Justiz aus? Im deutschlandweiten Vergleich landet Hessen mit dem 6. Platz im oberen Mittelfeld.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Hessen lagen die Ausgaben 2023, 2024 und 2025 konstant bei rund 2,9 Prozent.

Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist das geringfügig weniger. 2014 und 2016 gab Hessen noch 3,1 Prozent für die Justiz aus, 2015 waren es rund 3,2 Prozent.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen klammen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

Hessen erfasst die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe sowie die Vergütung von Berufsbetreuern separat. Daran zeigt sich, dass von rund 1,3 Milliarden Euro Justizhaushalt rund 95 Millionen Euro Sozialausgaben (Wert für 2023) sind. Daher gibt Hessen statt 2,9 Prozent maximal 2,7 Prozent für die Justiz aus. Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Hier geht es zum ausführlichen Bericht inklusive Grafiken auf anwaltsblatt.de.

Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Mecklenburg-Vorpommern nimmt dabei den 11. Platz ein. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wer gibt wie viel für die Justiz aus? Im deutschlandweiten Vergleich schneidet Mecklenburg-Vorpommern eher schlecht ab und belegt den 11. Platz.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Mecklenburg-Vorpommern lagen die Ausgaben 2023 bei 2,5 Prozent, 2024 dagegen bei lediglich 2,2 Prozent und 2025 bei rund 2,3 Prozent.

Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist das deutlich weniger. 2014 gab Mecklenburg-Vorpommern noch 3,7 Prozent für die Justiz aus, 2015 waren es sogar 3,9 und 2016 dann 3,4 Prozent. Während Mecklenburg-Vorpommern damals über dem Durchschnitt der Bundesländer lag, ist es nun darunter.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

In Mecklenburg-Vorpommern sind von rund 250 Millionen Euro Justizhaushalt rund 44 Millionen Euro Sozialausgaben (Wert für 2023). Daher gibt Mecklenburg-Vorpommern statt 2,5 Prozent lediglich zwei Prozent für die Justiz aus. Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Hier geht es zum ausführlichen Bericht inklusive Grafiken auf anwaltsblatt.de.

Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Niedersachsen nimmt dabei den 5. Platz ein. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wer gibt wie viel für die Justiz aus? Im deutschlandweiten Vergleich schafft es Niedersachsen auf den 5. Platz.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Niedersachsen lagen die Ausgaben 2023, 2024 und 2025 bei rund drei Prozent und damit über dem Durchschnittswert 2,7.

Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist das trotzdem weniger. Denn 2014, 2015 und 2016 gab Niedersachsen 3,5 Prozent für die Justiz aus damit 0,5 Prozentpunkte mehr als in den vergangenen drei Jahren.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

In Niedersachsen sind von rund 1,3 Milliarden Euro Justizhaushalt rund 200 Millionen Euro Sozialausgaben (Wert für 2023). Daher gibt Niedersachsen statt drei Prozent nur 2,5 Prozent für die Justiz aus. Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Hier geht es zum ausführlichen Bericht inklusive Grafiken auf anwaltsblatt.de.

Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Nordrhein-Westfalen nimmt dabei den 2. Platz ein. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wer gibt wie viel für die Justiz aus? Im deutschlandweiten Vergleich landet Nordrhein-Westfalen auf dem 2. Platz. Zu wenig geben jedoch alle Bundesländer für ihre Justiz aus.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Nordrhein-Westfalen lagen die Ausgaben 2023 bei überdurchschnittlichen 3,5 Prozent und 2024 sowie 2025 bei rund 3,2 Prozent.

Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist das deutlich weniger. 2014 und 2015 gab Nordrhein-Westfalen hohe fünf Prozent für die Justiz aus. 2016 waren es 4,8 Prozent. Unterschiede können jedoch auch durch unterschiedliche Berechnung entstehen.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

In Nordrhein-Westfalen sind von rund 3,3 Milliarden Euro Justizhaushalt fast 430 Millionen Euro Sozialausgaben (Wert für 2023). Daher gibt Nordrhein-Westfalen statt 3,5 Prozent nur 3,1 Prozent für die Justiz aus. Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen rund 20 Millionen Euro Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe rückerstattet. Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Hier geht es zum ausführlichen Bericht inklusive Grafiken auf anwaltsblatt.de.

Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Rheinland-Pfalz belegt dabei den vorletzten Platz. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wer gibt wie viel für die Justiz aus? Im deutschlandweiten Vergleich schneidet Rheinland-Pfalz besonders schlecht ab und belegt den vorletzten Platz. Weniger gibt nur Bremen aus.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Rheinland-Pfalz lagen die Ausgaben 2023 und 2024 bei 1,9 Prozent und sind 2025 gering auf rund 2,1 Prozent gestiegen.

Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist das ein Abfall von fast einem Prozentpunkt. 2014 lagen die Ausgaben noch bei 2,8 Prozent, 2024 dann nur noch bei 1,9 Prozent.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

In Rheinland-Pfalz sind von knapp 600 Millionen Euro Justizhaushalt rund 77 Millionen Euro Sozialausgaben (Wert für 2023). Daher gibt Rheinland-Pfalz statt 1,9 Prozent nur 1,7 Prozent für die Justiz aus. Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Hier geht es zum ausführlichen Bericht inklusive Grafiken auf anwaltsblatt.de.

Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Das Saarland nimmt dabei den 9. Platz ein. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wer gibt wie viel für die Justiz aus? Im deutschlandweiten Vergleich schneidet das Saarland im Mittelfeld ab und belegt den 9. Platz.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Saarland sanken die Ausgaben von 2,7 Prozent in 2023 auf 2,6 Prozent ein Jahr später und 2,5 Prozent im Jahr 2025.

Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist das ein deutlicher Verlust. 2014 gab das Saarland noch drei Prozent für die Justiz aus, 2015 und 2016 waren es sogar überdurchschnittlich hohe 3,8 und 3,9 Prozent.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

Im Saarland sind von rund 140 Millionen Euro Justizhaushalt rund 20 Millionen Euro Sozialausgaben (Wert für 2023). Daher gibt das Saarland statt 2,7 Prozent nur 2,3 Prozent für die Justiz aus. Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und Thüringen hat Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Im Saarland sind die Ausgaben für Bauunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung nicht berücksichtigt.

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Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Sachsen nimmt dabei den 7. Platz ein. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wer gibt wie viel für die Justiz aus? Im deutschlandweiten Vergleich befindet sich Sachsen im oberen Mittelfeld und belegt den 7. Platz.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Sachsen lagen die Ausgaben 2023 bei 2,9 und 2024 bei rund drei Prozent. Damit liegt Sachsen leicht über dem Durchschnitt von 2,7 Prozent. Zum Zeitpunkt der Abfrage lagen noch keine gesicherten Daten für 2025 vor, weshalb darüber keine Aussage gemacht werden konnte.

Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist das deutlich weniger. 2014 und 2016 gab Sachsen noch überdurchschnittliche 3,9 Prozent für die Justiz aus, 2015 waren es 3,8 Prozent. Zehn Jahre später ist es fast ein Prozentpunkt weniger.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

Das sächsische Justizministerium machte gegenüber dem DAV keinerlei Angaben über Prozesskosten-, Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe. Ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass Sozialausgaben zwischen 0,2 bis 0,5 Prozent des Justizhaushaltes ausmachen können.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Hier geht es zum ausführlichen Bericht inklusive Grafiken auf anwaltsblatt.de.

Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Sachsen-Anhalt nimmt dabei den 4. Platz ein. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wer gibt wie viel für die Justiz aus? Im deutschlandweiten Vergleich schneidet Sachsen-Anhalt verhältnismäßig gut ab und belegt Platz 4. Zu wenig geben jedoch alle Bundesländer für ihre Justiz aus.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Sachsen-Anhalt lagen die Ausgaben 2023 und 2025 bei rund 3,1 Prozent, 2024 bei 3,2 Prozent.

Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist das kaum eine Änderung. 2014 und 2016 gab Sachsen-Anhalt 3,3 Prozent des Haushaltes für die Justiz aus, 2015 waren es 3,2 Prozent.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

In Sachsen-Anhalt sind von rund 430 Millionen Euro Justizhaushalt rund 57 Millionen Euro Sozialausgaben (Wert für 2023). Daher gibt Sachsen-Anhalt statt 3,1 Prozent eigentlich nur 2,7 Prozent für die Justiz aus. Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Lars Fischer, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Justizministeriums Sachsen-Anhalt, gibt dazu folgenden Hinweis: „Die berücksichtigten Ausgaben für die Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe umfassen die Höhe der Entschädigungen für beigeordnete Anwälte/Anwältinnen und die Gebühren beigeordneter Anwälte in Strafsachen (Pflichtverteidiger). Soweit vom Land im Rahmen der Bewilligung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe auch weitere im Verfahren anfallende Ausgaben (z. B. Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen) getragen werden, können diese Ausgaben nicht isoliert werden. Üblicherweise wurden bei vergleichbaren Anfragen daher auch jeweils die Ausgaben für beigeordnete Rechtsanwälte mit den Ausgaben für Prozess- und Verfahrenskostenhilfe gleichgesetzt. Eine Darstellung aller über Prozess- und Verfahrenskostenhilfe vom Land übernommenen Ausgaben ist aus diesem Grund nicht möglich. Im Bereich der Einnahmen können Rückflüsse aus Prozesskostenhilfe nicht gesondert ausgewiesen werden. Diese werden jedoch im Justizhaushalt vereinnahmt und sind als Untermenge der dargestellten Einnahmen im Einzelplan 11 enthalten.“

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Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Schleswig-Holstein belegt dabei den 1. Platz. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wer gibt wie viel für die Justiz aus? Im deutschlandweiten Vergleich belegt Schleswig-Holstein den 1. Platz. Zu wenig geben jedoch alle Bundesländer für ihre Justiz aus.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Schleswig-Holstein lagen die Ausgaben 2023 bis 2025 konstant bei 3,4 Prozent. Über die drei Jahre hinweg hat kein anderes Bundesland so viel Geld in die Justiz investiert.

Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist das deutlich mehr. Schleswig-Holstein hat die Justizausgaben um rund einen Prozentpunkt erhöht. 2014 lagen die Ausgaben noch bei 2,5 Prozent, 2015 bei 2,4 Prozent und 2016 bei geringen 2,3 Prozent. Der Aufwärtstrend ist ein gutes Zeichen, doch auch 3,4 Prozent sind immer noch wenig für die Dritte Gewalt eines Bundeslandes.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

Das schleswig-holsteinische Justizministerium machte gegenüber dem DAV keinerlei Angaben über Prozesskosten-, Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe. Ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass Sozialausgaben zwischen 0,2 bis 0,5 Prozent des Justizhaushaltes ausmachen können.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

Der Pressesprecher des Justizministerium Schleswig-Holstein Dr. Oliver Breuer betont: „Die Ausgaben in den Haushaltsplänen der jeweiligen Länder sind unterschiedlich strukturiert, sodass ein etwaiger Vergleich nur sehr bedingt belastbar ist.“

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Berlin (DAV). Der deutschlandweite Vergleich zeigt, dass die Länder insgesamt nicht einmal drei Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgeben. Thüringen nimmt dabei den 10. Platz ein. Die Finanzierung der Länder ist auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. Juni. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist das ein Anlass, den Pakt für den Rechtsstaat zu begrüßen und für höhere Justizausgaben zu werben. Das Budget der Dritten Gewalt ist verbraucherrelevant.

Wer gibt wie viel für die Justiz aus? Im deutschlandweiten Vergleich befindet sich Thüringen im unteren Mittelfeld und belegt den 10. Platz.

Für den DAV hat das Anwaltsblatt exklusive Zahlen über die Ausgaben für die Justiz der Bundesländer erhoben. Dabei kam heraus, dass die Dritte Gewalt den Ländern im Schnitt zwei bis drei Prozent ihres Haushalts wert ist. Im Fall von Thüringen lagen die Ausgaben 2023 bei 2,3 Prozent und 2024 sowie 2025 bei rund 2,5 Prozent.

Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist das deutlich weniger. 2014 und 2016 gab Thüringen noch 3,1 Prozent des Haushaltes für die Justiz aus. 2015 waren es sogar 3,3 Prozent.

Relevanz für Verbraucher:innen

Die Zahlen mögen abstrakt sein; die Probleme der Verbraucher:innen sind sehr konkret. Wer meint, Justiz beträfe nur Streitigkeiten, irrt. Die schmalen Budgets wirken sich nicht nur auf dringend erforderliche Digitalisierungsmaßnahmen aus, sondern auch auf justizielle Dienstleistungen – etwa die Dauer der Ausstellung eines Erbscheins.

Bundesmittel in Sicht?

Nun hoffen die Länder auf den Pakt für den Rechtsstaat, um mit Bundesmitteln die eigenen Finanzen aufzubessern. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein wichtiges Instrument und wird dringend benötigt. Die großen Lücken, die sich über Jahrzehnte verstetigt haben, wird jedoch auch er nicht aufholen können.

„Es ist kein Wunder, dass angesichts solcher Zahlen die Justiz über Verfahrensberge und Modernisierungsstau klagt. Das können auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat nur bedingt abfedern“, äußert sich DAV-Präsident Stefan von Raumer. Am 25. Juni steht der Pakt für den Rechtsstaat auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Achtung Sozialausgaben!

Die Ausgaben für die Justiz umfassen verschiedene Aspekte, unter anderem Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Vergütung von Betreuer:innen. „Das sind eigentlich Sozialausgaben, die gehören nicht im engeren Sinne zum Justizhaushalt und verschönern nur die Zahlen“, hebt der DAV-Präsident hervor.

In Thüringen sind von rund 300 Millionen Euro Justizhaushalt rund 77 Millionen Euro Sozialausgaben (Wert für 2023). Daher gibt Thüringen statt 2,3 Prozent nur 1,7 Prozent für die Justiz aus. Jährlich werden in Thüringen rund vier bis fünf Millionen Euro Prozesskostenhilfe rückerstattet. Nicht alle Bundesländer erfassen diese Kostenpunkte gesondert.

Die entsprechenden Übersichten sind der Pressemitteilung als Anlage beigefügt.

So sind die Zahlen entstanden

Das Anwaltsblatt hat bei den Justizministerien aller 16 Bundesländer nach dem jeweiligen Gesamthaushalt und den Justizhaushalten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gefragt. Die Angaben wurden mit eigener Recherche vervollständigt. Eine ähnliche Erhebung des Anwaltsblattes liegt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 vor.

Das vergangene Jahr 2025 war dabei oft noch unter Vorbehalt, während für die Jahre 2023 und 2024 meist ein Nachtragshaushalt vorlag. Aus dem Haushalt des Justizministeriums sollten der Justizvollzug, Pensionsverpflichtungen sowie Bundesmittel aus dem Rechtsstaat- und Digitalpakt herausgerechnet werden. Dabei müssen föderale Besonderheiten berücksichtigt werden. So beinhaltet der Justizhaushalt in Bayern nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, und das Saarland und Thüringen haben Bauvorhaben nicht mit angegeben.

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