Berlin (DAV). Am Dienstag stellte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der aktuellen Praxis der Gefangenenvergütung fest. In zwei Beschwerden wurde bemängelt, dass die derzeitige Entlohnung der Häftlinge unangemessen sei. Schon in der Vergangenheit forderte der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine gerechte Vergütung der Arbeitsleistung in Haftanstalten.
„Das Arbeitsentgelt muss mehr als nur eine symbolische Anerkennung sein“, mahnt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation und Medien des DAV. Dabei ginge es nicht darum, die Gefangenenvergütung auf Mindestlohnhöhe anzuheben.
„Rechnet man die Tagessätze für Insassinnen und Insassen auf einen 8-Stunden-Tag herunter, erhielten die Gefangenen 2022 einen Stundenlohn von teils weniger als zwei Euro“, erläutert Walentowski. Natürlich würden Unterkunft und Verpflegung davon unabhängig gestellt, die Gefangenen seien zur Arbeitsleistung verpflichtet. „Wir reden hier nicht von Gehältern, wie sie normalen Arbeitnehmern gezahlt werden.“ Ziel des Gefängnisaufenthalts sei jedoch die Resozialisierung. Um darauf hinzuwirken, brauche es mehr als ein Taschengeld, das knapp die Dinge des täglichen Bedarfs aus dem Gefängnisshop abdecke.
„Den Gefangenen muss vermittelt werden, dass ehrliche Arbeit sich lohnt“, erklärt der Rechtsanwalt. Der Strafvollzug beruhe schließlich auf dem Resozialisierungsgedanken. Die derzeitige Gefangenenvergütung aber spiegele das nicht wider – diese Auffassung bestätigte nun auch das Bundesverfassungsgericht.
DAV schlägt Kommission vor
Der DAV regt deshalb an, eine Kommission zur Ermittlung einer gerechten Gefangenenvergütung einzurichten. Ob normale finanzielle Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen und Schuldentilgung oder tatbezogene Wiedergutmachungen wie Schmerzensgeld und Schadensersatz: „Viele Strafgefangene haben Zahlungen zu leisten. Können sie die nicht bedienen, geraten sie in eine Schuldenspirale“, warnt der stellvertretende DAV-Hauptgeschäftsführer Walentowski. Durch die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge sei außerdem Altersarmut vorprogrammiert.
„Eine Expertenkommission könnte am besten ermitteln, wie eine gerechte Entlohnung unter Anrechnung von Verpflegung und Unterbringung gestaltet sein muss, um den Übergang in ein Leben in Freiheit bestmöglich zu gestalten“, resümiert der Anwalt.
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