Berlin/Brüssel (DAV). Die Europäische Kommission hat heute ihren vierten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Wie bereits 2022 umfasst dieser auch konkrete Empfehlungen für jeden Mitgliedsstaat. Die Lage in Deutschland wird insgesamt als positiv bewertet. Hauptkritikpunkt der EU-Kommission ist die noch unzureichende Ausstattung der Justiz, worauf auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) im Rahmen seiner Stellungnahme hingewiesen hatte.
Laut dem diesjährigen Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission ist die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland allgemein gut. Hervorgehoben wird die von der Öffentlichkeit als besonders unabhängig wahrgenommene Justiz. Allerdings sieht die EU-Kommission in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf. So bestehe insbesondere bei der (finanziellen und personellen) Ausstattung der Justiz weiterhin Ausbaubedarf. Als weitere Handlungsempfehlung sollte Deutschland aus Sicht der EU-Kommission Drehtüreffekten bei der Bekleidung hoher öffentlicher Ämter durch transparentere und kohärentere Vorschriften stärker entgegenwirken.
„Die Länderempfehlungen zeigen uns, dass wir als starke Stimme der Rechtsstaatlichkeit bei der EU-Kommission Gehör finden, wir hier zugleich aber weiterhin Nachdruck zeigen müssen“, so Rechtsanwalt Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation und Medien des DAV. Auch der DAV hatte in seiner Stellungnahme 4/2023 zum diesjährigen Rechtsstaatlichkeitsbericht etwa auf die nach wie vor ungenügende Ausstattung der Justiz hingewiesen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Digitalisierung sowie der kommenden Pensionierungswelle. Der von der Kommission aufgegriffene neue Gesetzesvorschlag zur Audioaufzeichnung der Hauptverhandlung im Strafverfahren geht auch auf langjähriges Bestreben des DAV zur audiovisuellen Aufzeichnung der Hauptverhandlung zurück. Leider wurde die DAV-Forderung nach verbindlichen Ernennungsvorschlägen durch unabhängige Expertengremien zur Besetzung der höheren Richterämter nicht aufgegriffen.
Die Kommission fordert nun das Europäische Parlament und den Rat auf, die Gespräche über die Rechtsstaatlichkeit in der EU und in den einzelnen Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Bericht fortzuführen.
Der jährlich erscheinende Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der EU-Kommission ist Teil des sogenannten EU-Rechtsstaatlichkeitsmechanismus. Darin wird die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten evaluiert. Der Bericht umfasst die Themenbereiche Justizsystem, Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und sonstige institutionelle Fragen der Gewaltenteilung. Hierfür liefern die Mitgliedstaaten Informationen zu mehreren Indikatoren, die eine Bewertung der Rechtsstaatlichkeit ermöglichen. In den Bericht fließen überdies Konsultationen verschiedener Interessenvertreter sowie das jährliche EU-Justizbarometer ein.
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