Berlin/Brüssel (DAV). Die Europäische Kommission hat heute ihren siebten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Die EU-Kommission stellt Einschränkungen des Rechts auf Rechtsbeistand in bestimmten Situationen fest, worauf auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) im Rahmen seiner Stellungnahme hingewiesen hatte. Der DAV warnt aus aktuellem Anlass vor einer Schwächung der zukünftigen Rechtsstaatlichkeitsberichte.
Die EU-Kommission empfiehlt Deutschland in ihrem diesjährigen Rechtsstaatlichkeitsbericht, die Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat sowohl in Bezug auf die Humanressourcen als auch auf die Digitalisierung voranzubringen. Die Justiz werde in Deutschland von der breiten Öffentlichkeit sowie durch die Unternehmen als sehr unabhängig wahrgenommen.
„Wir begrüßen die an Deutschland gerichtete Empfehlung der EU-Kommission, weitere Anstrengungen bei den Ressourcen der Justiz und den Personaleinstellungen zur Angleichung an europäische Standards zu unternehmen“, betont Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des DAV.
Der DAV hatte in seiner Stellungnahme erneut auf diese und andere „Baustellen“ bei der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland hingewiesen. Insbesondere hatte der DAV auch stärkere anwaltliche Vertretung in Fällen der Abschiebehaft sowie in Fällen polizeilichen Gewahrsams sowie die audiovisuelle Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung gefordert.
Künftig ohne Zivilgesellschaft?
Im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2028-2034 (MFR) warnt der DAV vor einer drohenden Schwächung des Rechtsstaatlichkeitsberichts: Laut der gemeinsamen Position der Mitgliedstaaten zu einer für den MFR zentralen Verordnung soll sich der Bericht zukünftig „in erster Linie auf amtliche Dokumente und Berichte internationaler Organisationen und nationaler Behörden […] stützen“.
„Die Position der Mitgliedstaaten zur Abschwächung der Rolle anwaltlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure im Rahmen des Rechtsstaatlichkeitsberichts sehen wir äußerst kritisch und appellieren an den Europäischen Gesetzgeber, diese Formulierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren unter allen Umständen zu streichen“, fordert von Raumer. „Welchen Wert hätte ein Rechtsstaatlichkeitsbericht, in dem lediglich der Staat den Staat bewertet? Es droht die Entwertung dieses wichtigen Instruments als Gradmesser der Rechtstaatlichkeit.“
Weiterführende Informationen:
Der Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission ist ein Teil des EU-Rechtsstaatlichkeitsmechanismus und umfasst die Themenbereiche Justizsystem, Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und sonstige institutionelle Fragen der Gewaltenteilung. In den Bericht fließen neben den Informationen, die die Mitgliedstaaten selbst übermitteln, die Konsultationen verschiedener Interessenvertreter sowie das jährliche EU-Justizbarometer ein. Der Bericht dient bisher bereits als Erkenntnisquelle im Rahmen des Europäischen Semesters (wirtschafts- sozial- und haushaltspolitische Koordinierung der Mitgliedstaaten) sowie der Konditionalitätsverordnung zum Schutze des EU-Haushalts.
Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission 2026 (in englischer Sprache)
Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland
DAV-Stellungnahme Nr. 5/2026 im Rahmen der Konsultation der EU-Kommission
Position der Mitgliedstaaten zum mehrjährigen Finanzrahmen (Allgemeine Ausrichtung vom 16. Juni 2026)
Kommentare