Berlin/Koblenz (DAV). Anlässlich der Flutkatastrophe teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) den Spendenaufruf der Rechtsanwaltskammer Koblenz (RAKKO) für betroffene Kolleginnen und Kollegen in der Region. Sowohl die RAKKO als auch der Rheinhessische Anwaltverein (RAV) koordinieren weitere Hilfsmöglichkeiten.
Wer den vom Hochwasser betroffenen Anwältinnen und Anwälten im Kammerbezirk Koblenz finanzielle Hilfe zukommen lassen will, kann sich an die RAKKO wenden. Mit Schreiben ihres Präsidenten Gerhard Leverkinck informiert die Kammer über die regionale Spendenaktion und gibt eine Kontonummer für die Hochwasserhilfe bekannt:
Sparkasse Koblenz
DE40 5705 0120 0000 3094 76
Verwendungszweck: Hilfe für Hochwasseropfer
„Wir sind dankbar für die Solidarität so vieler Kolleginnen und Kollegen“, betont DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. „In dieser Extremsituation zeigt sich, dass wir als Anwaltschaft zusammenstehen.“
Die RAKKO weist auch darauf hin, dass zu einigen Kanzleien im Flutgebiet noch immer kein Kontakt hergestellt werden konnte: „Wir bitten vom Hochwasser betroffene Kanzleien unseres Bezirks, sich bei uns zu melden, damit wir einen Überblick über die dramatische Lage erhalten und insbesondere auch etwa anfragende Mandanten informieren können“, so Rechtsanwältin Melanie Theus, Geschäftsführerin der RAKKO.
Sowohl die RAKKO also auch der RAV nehmen auch Angebote für physische Unterstützung entgegen, etwa die Zurverfügungstellung von Arbeitsräumen. Wer Hilfsangebote hat, findet hier die Infoseite der RAKKO und hier das Sonderrundschreiben des RAV.
Kommentare