Berlin/Brüssel (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt die gestern veröffentlichte Erklärung des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) zum Schutz des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Er fordert die Europäische Union auf, ihre rechtlichen und wirtschaftspolitischen Instrumente konsequent einzusetzen.
Die gegen Richterinnen, Richter und weitere Angehörige des IStGH verhängten US-Sanktionen bedrohen die Unabhängigkeit der internationalen Justiz. Die in der vergangenen Woche erneut bekräftigten Ankündigungen der US-Regierung bezüglich weiterer Maßnahmen gegen den Gerichtshof unterstreichen, dass der politische Druck anhält. Betroffenen kann dadurch der Zugang zu Finanzdienstleistungen und digitalen Arbeitsmitteln verwehrt werden. Gleichzeitig könnten Anwältinnen und Anwälte sowie Angehörige anderer Rechtsberufe von einer Tätigkeit für den Gerichtshof abgeschreckt werden. Der CCBE warnt zudem davor, dass europäische Unternehmen US-Sanktionen vorsorglich auch dann befolgen könnten, wenn sie nach EU-Recht gar nicht dazu verpflichtet sind. Das könnte dazu führen, dass sie Geschäftsbeziehungen mit dem Gerichtshof oder den für ihn tätigen Personen einstellen.
„Wer Richterinnen und Richter wegen ihrer Rechtsprechung mit Sanktionen überzieht, greift die Unabhängigkeit der Justiz im Kern an. Europa darf sich nicht auf politische Solidaritätsbekundungen beschränken. Die Europäische Union verfügt über wirksame rechtliche Instrumente, um ihren Rechtsraum, ihre Unternehmen und die internationale Strafjustiz zu schützen – sie muss sie einsetzen“, erklärt Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des DAV.
Der DAV fordert, die US-Exekutivanordnung zu den Sanktionen gegen den IStGH in den Anwendungsbereich der europäischen Blocking-Verordnung aufzunehmen. Die Aufnahme würde europäische Unternehmen besser davor schützen, aus Angst vor US-Sanktionen rechtmäßige Geschäftsbeziehungen zum Gerichtshof oder zu den für ihn tätigen Personen vorsorglich einzustellen. Zudem sollte geprüft werden, ob die Maßnahmen als wirtschaftlicher Zwang einzuordnen sind und ein Vorgehen auf Grundlage des europäischen Instruments gegen wirtschaftlichen Zwang rechtfertigen. Damit könnte die EU – nach einer entsprechenden Prüfung – auf wirtschaftlichen Druck durch einen Drittstaat mit eigenen Gegenmaßnahmen reagieren.
„Die EU muss deutlich machen, dass ausländische Sanktionen nicht darüber entscheiden dürfen, welche rechtmäßigen Geschäfte Unternehmen innerhalb der Europäischen Union führen. Dafür braucht es klare Vorgaben und wirksame Schutzmechanismen“, so von Raumer.
Die Europäische Kommission sollte Unternehmen zudem konkrete Leitlinien zum Umgang mit extraterritorialen Drittstaatssanktionen an die Hand geben. Wirtschaftsteilnehmer müssen ihre Verpflichtungen nach Unionsrecht eigenständig prüfen, statt aus Sorge vor möglichen Konsequenzen vorschnell ausländische Sanktionen umzusetzen.
Europäische Lösungen anstreben
Langfristig muss die EU ihre Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern, insbesondere bei digitaler Infrastruktur, Cloud-Diensten, Finanzdienstleistungen sowie Zahlungs- und Transaktionssystemen, verringern. Die Sanktionen gegen den IStGH zeigen, wie sehr solche Abhängigkeiten die Funktionsfähigkeit internationaler Institutionen und die europäische Handlungsfähigkeit beeinträchtigen können.
„Die Unabhängigkeit internationaler Gerichte ist nicht verhandelbar. Wer den Internationalen Strafgerichtshof unterstützt, muss ihn nicht nur in Erklärungen verteidigen, sondern auch die für ihn tätigen Richterinnen und Richter, Beschäftigten sowie die vor ihm tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wirksam schützen“, betont der DAV-Präsident.
Der Internationale Strafgerichtshof ist eine zentrale Institution im Kampf gegen Straflosigkeit bei schwersten internationalen Verbrechen. Seine Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit zu schützen, ist ein zentrales Anliegen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.
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