Berlin (DAV). Das Bundesjustizministerium (BMJV) plant die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor einer unnötigen Bürokratisierung. Eine eigene Kammer sei unnötig. Zu hohe Einstiegshürden würden potenziellen Nachwuchs abschrecken. Der DAV fordert zudem die Einführung eines bundeseinheitlichen elektronischen Verzeichnisses der Insolvenzverwalter.
Rund 95 Prozent der Insolvenzverwalter haben Zulassungen als Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und/oder Wirtschaftsprüfer:innen. Das ergab eine rechtswissenschaftliche Studie von Prof. Dr. Martin Henssler, erstellt 2020 im Auftrag der DAV-Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung. Damit unterliegen sie bestehenden berufsrechtlichen Aufsichtsstrukturen. Eine zusätzliche Kammer mit Pflichtmitgliedschaft würde aus Sicht des DAV keinen wesentlichen Mehrwert schaffen, wohl aber zusätzliche Bürokratie und Kosten verursachen.
„Die weit überwiegende Zahl der Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter unterliegt bereits heute einer berufsrechtlichen Aufsicht und hohen Qualitätsstandards. Eine zusätzliche Kammer löst kein erkennbares Problem, schafft aber neue Verwaltungsstrukturen“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen, Vorsitzender des DAV-Ausschusses Insolvenzrecht.
Zugleich warnt der DAV vor übermäßigen Zugangshürden, wie einer verlängerten Regelausbildung, einer zusätzlichen Prüfung, einem Führungszeugnis sowie der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. „Gerade hohe Zulassungsvoraussetzungen können qualifizierte Berufsträger und dringend benötigten Nachwuchs abschrecken. Viele Insolvenzverwalter verfügen bereits über langjährige praktische Erfahrung und zusätzliche Qualifikationen wie den Fachanwaltstitel für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Dieses vorhandene Know-how muss stärker berücksichtigt werden“, betont Pannen.
Zentrales Register statt neuer Kammer
Nach Auffassung des DAV besteht Verbesserungsbedarf insbesondere bei der Transparenz der gerichtlichen Vorauswahllisten. Statt einer neuen Kammer sollte daher ein bundeseinheitliches elektronisches Verzeichnis für Insolvenzverwalter:innen eingeführt werden.
„Wir brauchen ein zentrales digitales Register und klare, überprüfbare Regeln, nach welchen Kriterien eine Aufnahme oder Streichung stattfindet. Das erleichtert die Auswahl durch Gerichte und Gläubiger und stärkt die Transparenz, ohne zusätzliche Bürokratie zu schaffen“, erklärt Pannen.
Ein solches Register könnte bei einer bereits bestehenden berufsständischen Organisation angesiedelt werden und würde nach Auffassung des DAV die Transparenzziele des Gesetzgebers wirksam fördern, ohne neue Bürokratie und zusätzliche Pflichtstrukturen zu schaffen.