Berlin/Brüssel (DAV). „Der Trend hin zu einvernehmlichen Streitlösungen ist eine sehr positive Entwicklung“, so Antje Niewisch-Lennartz, niedersächsische Justizministerin. „Wenn aber die Wirtschaft das Privatgericht – sprich Schiedsgericht – dem staatlichen Gericht vorzieht, muss die Justiz aufhorchen.“ Professor Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins: „In Anbetracht einer sich im Wandel befindenden Streitkultur muss eine Diskussion über Schiedsgerichte und Schlichtungsstellen dringend geführt werden. Da bei Investor-Staat-Streitigkeiten der Staat immer auf der Beklagtenseite steht, muss das Interesse der Allgemeinheit an diesen Verfahren ausreichend berücksichtigt werden.“
Schiedsverfahren, Schlichtungsstellen, Mediation, Güterichter oder doch besser der klassische Prozess vor einem ordentlichen Gericht? Welcher Weg ist für welchen Rechtsstreit geeignet und wie wirkt sich diese Vielfalt auf unser Rechtssystem aus? Diese Fragen diskutieren am Mittwochabend (3. Dezember 2014) hochkarätige Vertreter aus Justiz, Anwaltschaft, EU und Verbraucherschutz bei einer Podiumsdiskussion des Niedersächsischen Justizministeriums und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in der Landesvertretung Niedersachsen in Brüssel. Moderiert wird die Veranstaltung von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz.
Hintergrund ist die Verpflichtung zur Einführung von flächendeckenden Streitbeilegungsstellen für Verbraucherkonflikte (ADR-Richtlinie), das heiß diskutierte TTIP-Freihandelsabkommen mit der sogenannten Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS – investor to state dispute settlement) sowie der kontinuierliche Rückgang von zivilrechtlichen Verfahren.
Was bedeutet diese Entwicklung für die Justiz? Sind neue Regeln notwendig um Investoren anzulocken und Verbraucher im grenzüberschreitenden Handel angemessen zu schützen oder schaffen sie nur eine intransparente Paralleljustiz? Werden rechtsstaatliche Standards ausgehebelt und die Justiz geschwächt? Muss das Verhältnis zwischen staatlichen und privaten Gerichten neu justiert werden?
Diese Fragen werden am Mittwochabend diskutiert. Auf die Einladung wird verwiesen.
Hintergrund:
Im Freihandelsabkommen EU-USA (TTIP) ist vorgesehen, dass Investoren Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen können. Ein Schiedsverfahren ist – entgegen mancher Missverständnisse – kein Verfahren einvernehmlicher Streitlösung. Das Schiedsgericht entscheidet verbindlich über einen Streit wie ein staatliches Gericht. Daher stehen Schiedsgerichte in unmittelbarer Konkurrenz zum Kerngeschäft der Justiz.
Die ADR-Richtlinie vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten bis Juni 2015 für beinahe alle Streitigkeiten, die Verbraucher betreffen, ein flächendeckendes Netz von Streitbeilegungsstellen zur Verfügung zu stellen. Die Richtlinie gibt dabei kein bestimmtes Verfahren vor.
Bei Schlichtungsstellen wie z. B. dem Ombudsmann für das Versicherungswesen oder der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr kommt es in der Regel nicht zu einer persönlichen Begegnung der Parteien. Der Vorschlag der Schlichtungsstelle berücksichtigt den schriftlichen Sachstand und orientiert sich an der Rechtslage.
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