Berlin (DAV). Nach zwei Monaten Hotline für Bürgerinnen und Bürger konnte der DAV bereits fast 200 Betroffenen aus den Flutgebieten eine Orientierungsberatung vermitteln. Zahlreiche Anwältinnen und Anwälte hatten sich bereit erklärt, den Opfern des Hochwassers bei ihren akuten rechtlichen Fragen schnell, unbürokratisch und kostenlos zu helfen.
Neben existenziellen Sorgen waren die Betroffenen in den Hochwassergebieten auch zunehmend mit rechtlichen Fragen konfrontiert:
- Ich habe kein Warmwasser und keinen Strom – welche Mietminderung kann ich geltend machen?
- Habe ich wegen des Hochwassers ein Sonderkündigungsrecht zur Kündigung meiner Wohnung?
- Meine Versicherung greift bei Starkregen, aber Hochwasser ist ausgeschlossen.
- Mein Versicherer meint, einige Schäden seien gar nicht durch das Hochwasser verursacht worden, und will hierfür nun nicht aufkommen. Was kann ich tun?
- Mein Vermieter will, dass ich die Kosten für den Einbau einer Not-Heizungsanlage trage – muss ich das?
„Wir wollten in dieser katastrophalen Lage mit dem helfen, was wir am besten können: den Betroffenen schnell und unkompliziert mit rechtlicher Orientierungshilfe zur Seite stehen“, erläutert DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. „In einer solchen Ausnahmesituation sollten sich die Menschen nicht fragen müssen, ob sie sich anwaltlichen Rat leisten können.“
Das Team der DAV-Geschäftsstelle übernahm täglich in zwei Schichten die Telefonhotline und betreute ganztägig das Mailpostfach. Die Fragen – weit überwiegend aus dem Mietrecht oder Versicherungsrecht – wurden dann an die Expertinnen und Experten weitergeleitet, die oft noch am selben Tag, in der Regel aber binnen 24 Stunden, halfen. Fast 200 Menschen konnten auf diesem Weg seit Ende Juli unterstützt werden. „Dass sich so viele unserer Mitglieder gemeldet haben, um eine kostenlose Orientierungsberatung anzubieten, und dass unsere Geschäftsstelle so tatkräftig organisatorisch unterstützt hat, macht uns sehr stolz“, betont Ruge.
Noch bis zum 30. September 2021 können sich betroffene Bürgerinnen und Bürger unter der Nummer 030 726152-211 (Montag bis Freitag 10-12 Uhr und 14-16 Uhr) oder der Mailadresse buergerhotline-hochwasser@anwaltverein.de an den DAV wenden.
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