Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat Rechtsanwalt Dr. Dr. h.c. Georg Maier-Reimer, LL.M mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft ausgezeichnet. Die Verleihung fand am 11. November 2022 bei der Mitgliederversammlung des DAV in Berlin statt.
Nach einstimmigem Vorstandsbeschluss hat der DAV das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft an Rechtsanwalt Dr. Dr. h.c. Georg Maier-Reimer, LL.M verliehen. „Herr Kollege Dr. Maier-Reimer hat sich der Anwaltschaft in besonderem Maße verdient gemacht“, so DAV-Präsidentin Edith Kindermann. „Das ist jedem offensichtlich, der ihn und seine Aktivitäten kennt.“
Zugelassen 1968 ist Maier-Reimer Anwalt mit Leib und Seele. Tätig ist er in der Sozietät Oppenhoff, dessen Gründungspartner er ist. Seit 40 Jahren ist er Mitglied des DAV-Ausschusses Zivilrecht – 26 Jahre davon prägte er dessen Arbeit als Vorsitzender maßgeblich. „Die außerordentliche Qualität der Arbeit des Zivilrechtsauschusses des DAV geht auf Ihr Wirken zurück“, betont Kindermann in ihrer Laudatio. „Sie kämpfen für ein Recht, das klar, präzise, durchdacht und interessenausgleichend ist.“ Maier‑Reimer habe damit ganz wesentlich zur fachlichen Anerkennung des DAV als geschätzter Ratgeber beigetragen.
Verliehen wurde das Ehrenzeichen am Freitag, 11. November 2022, bei der DAV-Mitgliederversammlung in Berlin.
Das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft wird seit 1980 durch den DAV an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verliehen, die sich in besonderem Maße um den Berufsstand verdient gemacht haben. Neben einer Urkunde erhalten die Preisträger:innen eine bronzene Kleinskulptur namens „Netsuke“ (japanisch für „Handschmeichler“) des 2008 verstorbenen Bildhauers Karl J. Dierkes.
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