Berlin (DAV). Das Bundesbauministerium will mit einem Gesetzentwurf die integrierte Stadtentwicklung stärken. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt in einer Stellungnahme das Vorhaben und sieht viele richtige Ansätze, vermisst an einigen Stellen aber noch notwendige Ergänzungen.
„Das Bauplanungsrecht muss modernisiert und neu strukturiert werden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Thomas Lüttgau, Vorsitzender des Ausschusses Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das könne durch die Änderungsvorhaben des Ministeriums nun geschehen. „In manchen Punkten ist der Entwurf aber noch nicht praxisgerecht“, erklärt der Rechtsanwalt. Einzelne Normen seien zum Beispiel nicht empirisch belegbar. „Frei gegriffene Quoten und Limits, zum Beispiel für die Länge des Umweltberichts in der Begründung zum Bauleitplan, haben keine fachliche Grundlage.“ Wenn diese fehle, müsse die Norm zumindest um Ausnahmeregelungen ergänzt werden. Begrüßenswert ist die Schaffung von Rechtsgrundlagen für Kontingentierungen von Immissionen und Verkaufsflächen, die in der jetzt vorliegenden Form aber noch zahlreiche Fragen offenlassen.
In der Anwendungspraxis eher hemmend dürfte sich die an sich wünschenswerte Erleichterung der Befreiungsmöglichkeiten vom Bebauungsplan zugunsten des Wohnungsbaus in der jetzigen Fassung erweisen. Dies gilt auch für mögliche klimatische Anforderungen an Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, soweit diese für Genehmigungsbehörden nicht verbindlich z.B. in Satzungen vorgeben werden, was der Entwurf bisher nur fakultativ vorsieht. „Im gesamten Entwurf finden sich noch Stellen, an denen Änderungsbedarf besteht“, fasst der Anwalt zusammen. Nichtsdestotrotz sei bereits ein wichtiger Schritt gelungen: „In den derzeitigen Stand flossen bereits viele Expertenmeinungen und –gespräche mit ein. Daraus resultiert ein insgesamt durchaus praxisnaher Gesetzentwurf.“
Zur Stellungnahme Nr. 56/2024
Kommentare