Berlin (DAV). Das Bundesjustizministerium hat den Gesetzentwurf für eine digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung vorgelegt. Erstinstanzliche Hauptverhandlungen vor den Land- und Oberlandesgerichten sollen zukünftig in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Damit wird eine zentrale Forderung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) umgesetzt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali B. Norouzi vom DAV-Ausschuss Strafrecht zeigt sich erfreut: „Was namhafte Stimmen in der Prozessrechtswissenschaft längst fordern, wird nun endlich auch umgesetzt.“ In den Staatsschutzsenaten müssen ab 2026 Aufzeichnungen angefertigt werden. Flächendeckend soll die Aufzeichnung der Strafprozesse dann ab 2030 erfolgen. Neben den audiovisuellen Dateien, die dabei entstehen, wird auch ein automatisches Transkript erstellt werden – das wird die maßgebliche Arbeitsgrundlage in der Hauptverhandlung sein.
„Eine zeitgemäße Judikative muss auch technisch auf dem heutigen Stand angelangen“, so Norouzi weiter. Dafür sei die Aufzeichnung der Hauptverhandlung ein wichtiger Schritt. Sie schaffe eine objektive und zuverlässige Dokumentation des Inhalts der Beweisaufnahme für das Gericht und die Verfahrensbeteiligten. „Die Nachvollziehbarkeit der Beweisaufnahme wird deutlich erhöht, Fehlerquellen verringert und mögliche Verfahrensmängel verlässlicher nachweisbar.“
Um einen Missbrauch der Aufnahmen zu verhindern, sieht das Bundesjustizministerium gesonderte Regelungen vor. Die Aufzeichnungen selbst werden nach Verfahrensende gelöscht, das Transkript mit Ablauf der Aktenaufbewahrungsfrist. „Ein neuer Tatbestand im StGB soll außerdem die Veröffentlichung der Aufzeichnungen von Vernehmungen unter Strafe stellen“, erklärt Rechtsanwalt Norouzi. Jetzt gelte es, den Gesetzentwurf noch in Details zu optimieren, zum Beispiel bei den Löschungsfristen.
Kommentare