Berlin (DAV). Ab Oktober wird in der EU über die Richtlinie zur sogenannten Beihilfe illegaler Einreise verhandelt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) appelliert in einem gemeinsamen Schreiben mit 14 weiteren Organisationen an die Bundesregierung, die Kriminalisierung von Flüchtenden zu beenden. Es braucht effektiven Schutz von Flüchtenden, keine Stärkung des Menschenhandels.
„Der derzeitige Entwurf der EU-Kommission hat nicht aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt“, meint Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Mitgliedsstaaten der EU würden mit den Mitteln der aktuellen Richtlinie keinen Menschenhandel bekämpfen, sondern Flüchtende und ihre Unterstützer:innen kriminalisieren. Menschen, die ihre Fluchtboote selbst gesteuert haben sollen, erwarten jahrzehntelange Haftstrafen. Die Verfahren hingegen dauern durchschnittlich nur 37 Minuten. „Rechtsstaatlichen Ansprüchen kann das nicht genügen“, stellt von Raumer klar.
Deswegen setzen sich der DAV und seine Mitstreiter dafür ein, eine Überarbeitung der Richtlinie zu erreichen. Der Appell beinhaltet konkrete Forderungen, darunter:
- die Schaffung von Rechtssicherheit durch eine klare Definition der sogenannten Beihilfe zur illegalen Einreise,
- die Entkriminalisierung von Schutzsuchenden und ihren Familien,
- die Implementierung einer umfassenden Ausnahmeformulierung für humanitäre Hilfe.
„Die Bundesregierung hat die Chance, sich hier für einen neuen Ansatz stark zu machen“, erklärt der DAV-Vizepräsident. Die Kriminalisierung von Flüchtenden und Menschenrechtsverteidiger:innen müsse ein Ende finden.
Den offenen Brief mit den unterzeichnenden Organisationen finden Sie hier.
Weitere Informationen über die EU-Richtlinie und den kommenden Verhandlungsprozess finden Sie hier.
Die DAV-Stellungnahme Nr. 14/2024 aus dem März zum Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität können Sie hier nachlesen.
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