Berlin (DAV). Seit 1985 verleiht der Deutsche Anwaltverein (DAV) alle zwei Jahre den DAV-Pressepreis – seit 2020 neu konzipiert als DAV-Medienpreis. Der DAV würdigt Medienschaffende, die der Bevölkerung Rechtsthemen nahebringen. Der Medienpreis wird unabhängig von der Mediengattung verliehen; je nach Ermessen der Jury können zusätzlich auch Nachwuchs- oder Sonderpreise vergeben werden. Die Verleihung findet im Juni 2024 beim Deutschen Anwaltstag in Bielefeld statt.
Mit seinem Medienpreis will der DAV Journalistinnen und Journalisten ermutigen, sich Rechtsthemen zu widmen, um in der Bevölkerung das Verständnis für Rechtspolitik zu stärken. Entscheidend ist daher – jenseits von Informationen im verbraucherrechtlichen Bereich – vor allem auch die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die Rechts- und Innenpolitik in Deutschland. „Prämiert werden Medienschaffende, die den Menschen die Stärken, aber auch Schwächen unseres Rechtssystems vermitteln oder die Vorschläge zur Verbesserung der Rechtsgewährung und zur Durchsetzung des Rechts diskutieren“, erläutert der Vorsitzende der Jury, Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Duve.
Gerade die Einhaltung der rechtstaatlichen Grundsätze bedarf der medialen Kontrolle, betont der DAV. Auch das Aufdecken von Missständen in der Justiz oder die Vermittlung von Anregungen und Denkanstößen seien auszeichnungswürdig. Mit dem Medienpreis möchte der DAV die Medien bestärken, sich diesen Aufgaben weiter zu stellen. „In einer Zeit, in der Fake News und populistische Verkürzungen oft für die höchsten Klick-Zahlen sorgen, verdient die sachliche, fundierte Auseinandersetzung mit der manchmal trockenen Materie des Rechts besondere Anerkennung“, betont der Jury-Vorsitzende.
Die Beiträge müssen in der Zeit zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 publiziert worden sein. Statt der klassischen Kategorien „Print“, „Hörfunk“ und „Fernsehen“ wird der Medienpreis unabhängig von der Mediengattung verliehen. Auch Sonderpreise oder Nachwuchspreise können je nach Ermessen der Jury vergeben werden. Der Stichtag für die Einsendung von Vorschlägen und Bewerbungen für den DAV-Medienpreis 2024 ist der 1. März 2024.
Die Verleihung ist geplant im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung des Deutschen Anwaltstags am Donnerstag, 6. Juni 2024 in Bielefeld. Den Preisträger:innen wird neben einer Urkunde eine Skulptur des in Berlin lebenden Künstlers Assaf Gruber überreicht. Der Medienpreis des DAV wird alle zwei Jahre verliehen. Hier finden Sie die Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger sowie das Statut des Medienpreises.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per Mail an Frau Schläfke unter schlaefke@anwaltverein.de. Fernseh- und Hörfunkbeiträgen ist das Manuskript beizufügen. Pro Bewerber:in ist die Anzahl auf maximal fünf Beiträge begrenzt.
– Korrigierte Fassung vom 7. Dezember 2023: In der ersten Version der Pressemitteilung wurde irrtümlich ein falscher Zeitraum für einzureichende Berichte angegeben. Korrekter Publikationszeitraum ist 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023. –
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