Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) erteilt der Koalition zum „Bergfest“ ein überwiegend gutes Zeugnis – wenn auch mit einigen Abstrichen. Für die Anwaltschaft ist es gut, bei großen berufsrechtlichen Veränderungen mit im Boot zu sitzen. Das Berufsgeheimnis muss indes weiter verteidigt werden. Das „Strafrechtsjahr 2023“ zieht immerhin auf den letzten Metern noch an. Im Familienrecht geht es zwar voran, gleichwohl hätte der DAV andere Prioritäten gesetzt. In Sachen Migrationspolitik ist die Ampel zu oft im Abwehrmodus.
„Die Regierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag ein umfangreiches und im Großen und Ganzen begrüßenswertes Arbeitsprogramm auferlegt“, betont Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. Viele Vorhaben wurden bereits umgesetzt oder in die Wege geleitet, andere rutschen hingegen immer wieder von der Tagesordnung oder überzeugen in der Umsetzung nur bedingt. Zwei Jahre nach Dienstantritt ist Zeit für eine Bilanz, denn: „Im Grunde ist nur noch ein Jahr Zeit, etwas zu bewegen, bevor die Konzentration dann eher wieder dem Wahlkampf gilt“, mahnt Ruge.
Die besten Pläne nutzen überdies wenig, wenn es an der Umsetzbarkeit hapert. „Zu befürchten ist aktuell, dass mögliche Fortschritte bei der Digitalisierung durch das ‚Bremsverhalten‘ in den Ländern auf der Strecke bleiben. Wir hoffen sehr, dass der Bundesrat wichtige Vorhaben wie die Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen oder auch die Videoverhandlung im Zivilprozess nicht länger blockiert“, kritisiert die Hauptgeschäftsführerin.
Anwaltliche Berufsausübung: Mandatsgeheimnis schützen
Der Koalitionsvertrag sieht vor, das aktuell geltende Fremdbesitzverbot in den Blick zu nehmen – und die Ampel bindet den Berufsstand von Anfang an mit ein. „Unabhängig davon, wie man zum Fremdbesitzverbot steht: Die Herangehensweise, neben der Verbändeanhörung auch über eine Umfrage die Basis mitzunehmen, ist wirklich gut“, lobt Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Gasteyer, Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses des DAV.
Sorge gilt hingegen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis. Dieses ist kein Privileg der Anwaltschaft, sondern Teil des effektiven Rechtsschutzes als Ausprägung des Fair-Trial-Prinzips. „Der DAV erwartet von der Regierung, sich schon auf unionsrechtlicher Ebene verstärkt für die Geltung des Berufsgeheimnisträgerschutzes einzusetzen und einer weiteren Aushöhlung durch Informations- und Meldepflichten entschieden entgegenzutreten“, so Gasteyer. Dies gelte insbesondere für die Bereiche der Geldwäsche und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuergestaltung. Im Rahmen der Geldwäsche kritisiert der DAV die umfassenden Melde- und Informationspflichten und den damit verbundenen Generalverdacht gegen die Anwaltschaft. „Die Anwaltschaft ist kein Teil organisierter Kriminalität“, betont der Rechtsanwalt. „Das zunehmende Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft ist unangebracht, denn diese ist durch anwaltliche Grundpflichten Teil eines zukunftsfähigen Rechtsstaates.“
Im Übrigen braucht es ein Follow-up zur Großen BRAO-Reform. Gut sei, dass das BMJ das Problem der Doppelzulassung in den Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern bei gemeinsamen Berufsausübungsgesellschaften bereits erkannt hat und angehen will, so Gasteyer. Verbesserungswürdig erscheint die Situation ausländischer, politisch verfolgter Rechtsanwält:innen, die sich in Deutschland niederlassen wollen: Eine Zulassung in Deutschland setzt derzeit die Kammerzugehörigkeit im Herkunftsland voraus. Es braucht aber eine Lösung, wenn Betroffenen die Zulassung aus politisch motivierten Gründen entzogen wurde.
Strafrechtsjahr mit Endspurt
Strafrecht als Ultima Ratio: Das Bundesjustizministerium (BMJ) hatte Großes vor in Sachen Entschlackung des Strafgesetzbuchs. Seit Kurzem gibt es hier zumindest ein erstes Eckpunktepapier, das überholte Tatbestände streichen, andere zu Ordnungswidrigkeiten herabstufen will. „Um das Strafrecht ‚schlank‘ zu halten, ist es richtig, jene Normen zu entfernen, die nicht mehr relevant sind oder deren Unrechtsgehalt überschaubar ist“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Rainer Spatscheck, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV. Insofern sei es auch begrüßenswert, dass bislang keine überzogenen Strafverschärfungen stattgefunden haben. Die in der letzten Legislaturperiode geschaffene viel kritisierte Verschärfung im Sexualstrafrecht ist auf dem besten Weg, rückgängig gemacht zu werden: Der Referentenentwurf ist aktuell in der Verbändeanhörung.
Die Dokumentation der Hauptverhandlung ist (fast) beschlossene Sache – wenn auch in abgespeckter Form ohne verpflichtende Videoaufzeichnung und mit deutlich längerer Vorlaufzeit bis zur Umsetzung. Damit hat eine langjährige Forderung des DAV Gehör gefunden. Hier gilt es nur zu hoffen, dass die Länder ihre Skepsis überwinden.
„Was mit Blick auf den Koalitionsvertrag noch fehlt – wobei wir aber zuversichtlich sind, dass hier bald etwas passieren wird – sind die Referentenentwürfe zum Einsatz von V-Personen, inklusive einer klaren Regelung der Tatprovokation, zum Deal im Strafverfahren sowie zur Pflichtverteidigung Beschuldigter ab der ersten Vernehmung“, so Spatscheck.
Familienrecht: der dritte Schritt vor dem ersten
„Der Gesetzgeber ist bemüht, familienrechtliche Themen anzugehen – das ist sehr begrüßenswert“, betont Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende des DAV-Ausschusses Familienrecht. Die Reform des Namensrechts ist da, und zum dringend reformbedürftigen Unterhaltsrecht gebe es immerhin ein erstes Eckpunktepapier.
Allerdings ist die zentrale Frage der Abstammung noch immer ungeklärt. „Das Thema steht schon ewig auf der Agenda des BMJ, fällt aber immer wieder hinten runter“, kritisiert Becker. Es gehe dabei nicht nur um die Klärung der Abstammung von Kindern, die in eine Ehe gleichgeschlechtlicher Eltern geboren werden: „Die Abstammung bestimmt, wer von wem was erwarten kann, sei es beim Thema Elternschaft, beim Unterhalt oder auch bei erbrechtlichen Fragen.“ Hier brauche es endlich Klarheit und lebensnahe Regelungen.
Migrationsrecht: meist im Abwehrmodus
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird in Kürze in Kraft treten. Das Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Prozess. „Dieser unbestreitbar große Schritt, um Menschen an Deutschland zu binden, wird leider auch durch unnötige Restriktionen getrübt“, so Rechtsanwalt Dr. Marco Bruns, stellvertretender Vorsitzender des DAV-Ausschusses Migrationsrecht. Das Rückführungsverbesserungsgesetz sei indes ein bedauerliches Beispiel dafür, dass migrationspolitische Entscheidungen oft dem Maß an gesellschaftlicher Empörung folgen, so Bruns: „Es ist fast erstaunlich, dass nach all den Verschärfungen der letzten Jahre noch etwas zum Verschärfen übrig war.“
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