Berlin (DAV). Anlässlich der morgigen Justizministerkonferenz (JuMiKo) betont der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Gefahr für den Verbraucherschutz bei Rechtsvertretung durch Rechtsschutzversicherer (RSV): Durch das primäre Kostenvermeidungsinteresse der RSV ist ein Interessenkonflikt vorprogrammiert. Die Unabhängigkeit und die strengen berufsrechtlichen Anforderungen der Anwaltschaft bilden die Grundvoraussetzung für eine am Mandanteninteresse orientierte Beratung. Der DAV warnt davor, Verbraucher:innen durch ein Service-Versprechen in die Falle tappen zu lassen, auf unabhängige Rechtsberatung zu verzichten.
Wenn zwei Parteien eines Rechtsstreits von demselben Versicherungsunternehmen vertreten werden – wer gewinnt dann? Richtig: Am Ende vor allem die Versicherung. Der Aufschlag von Bayern zur JuMiKo lässt sich beim flüchtigen Lesen als potenzielle Erleichterung für Rechtsuchende verstehen – bei näherer Betrachtung sollte aber jedem klar sein: Wer von der Vermeidung eines Gerichtsverfahrens profitiert, kann keine unabhängige Rechtsberatung gewährleisten.
„Das Geschäftsmodell von Versicherungsunternehmen ist bekanntlich, Kosten zu vermeiden. Rechtsuchende werden also perspektivisch vermehrt zu Vergleichen gedrängt werden (günstig für die RSV), um gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Doch ist das für den konkreten Betroffenen im konkreten Fall die beste Lösung? Und haftet die Versicherung, wenn nicht? Oder wenn andere Beratungsfehler vorliegen? Für anwaltliche Falschberatungen gibt es die Berufshaftpflicht, bei Versicherungen nicht. Das ist Sparpolitik auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger – und das Gegenteil von Verbraucherschutz“, betont Rechtsanwalt Dr. Fabian Widder, DAV-Vizepräsident und Vorsitzender des DAV-Ausschusses Rechtsdienstleistungsrecht.
Das „schnell vom Tisch“ ist für Betroffene verführerisch – das kennt man von Kfz-Versicherungen: Die gegnerische Versicherung tritt schnell mit dem Unfallopfer in Kontakt und reguliert den Blechschaden. Wer sich nicht parallel anwaltlichen Rat holt, erfährt meist gar nichts vom Nutzungsausfallschaden, auch für die Zeit der Erstellung eines Gutachtens, oder einem möglichen Ersatz des Haushaltsführungsschadens.
Unabhängige Rechtsberatung gibt es nur mit dem Original
Die Anwaltschaft ist durch ihre Unabhängigkeit und strengen berufsrechtlichen Anforderungen der Grundpfeiler für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht. Anwältinnen und Anwälte sind allein den Interessen der Mandantschaft verpflichtet. „Wer die eigenen Rechte optimal, unabhängig und ohne Sparpläne im Hintergrund vertreten wissen will, muss sich an das Original halten – und sich anwaltliche Unterstützung suchen“, betont Widder.
Zur Bewältigung aktueller Herausforderungen der Justiz, vor allem zivilrechtlicher Massenverfahren, haben die Expert:innen der Reformkommission zum Zivilprozess der Zukunft bereits zahlreiche Vorschläge gemacht – die Öffnung für RSV ist übrigens keiner davon.
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