Berlin (DAV). Seit der Machtübernahme der Taliban spitzt sich die Lage für afghanische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wie für alle Juristinnen und Juristen im Land weiter zu. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert die Bundesregierung in einem Schreiben daher erneut auf, sofortige Aufnahmemaßnahmen für die Betroffenen einzuleiten. Gemeinsam mit zahlreichen Anwaltschaftsorganisationen hat der DAV zudem einen internationalen Appell zum Schutz der bedrohten Anwältinnen und Anwälte unterzeichnet.
Noch immer warten selbst hochgefährdete Juristinnen und Juristen verzweifelt auf eine Ausreisemöglichkeit aus dem von den Taliban beherrschten Afghanistan. DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge mahnt: „Die Gefährdungssituation für die Menschen in den Justiz- und Rechtspflegeberufen ist unverändert hoch. Innerhalb der Anwaltschaft stehen insbesondere Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen sowie Opferanwältinnen und Opferanwälte im Fokus. Sie müssen nicht nur Verfolgung und Vergeltung durch das Taliban-Regime fürchten, sondern etwa auch durch aus der Haft entlassene Straftäter.
Der DAV hat mit einem Schreiben an den Bundesaußenminister Heiko Maas die sofortige Evakuierung der gefährdeten Juristinnen und Juristen gefordert. Appelliert wird insbesondere an die rechtsstaatlich garantierte Gewährung eines effektiven Zugangs zum Recht: „Einzelfallgesuche auf humanitäre Aufnahme bedrohter Kolleginnen und Kollegen, die sich noch immer im Land befinden und dort konkreter Verfolgung ausgesetzt sind, werden weiterhin nicht vordringlich genug bearbeitet“, so Ruge. Die Rechtssuchenden blieben oftmals ohne jegliche Information über den Verfahrensstand ihrer Anträge.
Unterstützt hat der DAV auch den aktuellen gemeinsamen Appell des Rats der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE). DAV, CCBE und zahlreiche internationale Anwaltschaftsorganisationen rufen die zuständigen Akteure erneut und dringend dazu auf, die bedrohten afghanischen Juristinnen und Juristen zu schützen. Die Organisationen fordern die verantwortlichen staatlichen Institutionen auf, sich in ihren diplomatischen Bemühungen gegenüber dem Regime in Afghanistan für die Aufrechterhaltung der unabhängigen Rechtsberufe und den Weiterbestand einer freien Rechtsanwaltskammer in Afghanistan einzusetzen. Es gelte, die Unabhängigkeit und Integrität der Justizverwaltung zu wahren und die Rechtsstaatlichkeit im Land zu sichern.
Bereits in seiner Pressemitteilung Nr. 36/2021 vom 25. August hatte der DAV zum umgehenden Schutz von verfolgten afghanischen Anwältinnen und Anwälten, denen Folter und Ermordung durch die Taliban drohen, aufgerufen.
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