Berlin (DAV). Der Bundestag hat heute Grundgesetz-Änderungen beschlossen, mit denen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor obstruktiven Sperrminoritäten und politisch motivierten Übergriffen des Gesetzgebers besser geschützt werden kann. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt dies ausdrücklich. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass weiterhin viel zu tun bleibt – so müssten auch Landesverfassungsgerichte und Zivilgesellschaft resilienter werden.
„Endlich werden wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankert“, zeigt sich Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), zufrieden. Der Deutsche Anwaltverein hatte sich schon seit vielen Jahren für entsprechende Reformen stark gemacht und sich nach dem Koalitionsbruch gemeinsam mit zahlreichen weiteren juristischen Organisationen dafür eingesetzt, dass sie noch vor den Neuwahlen verabschiedet werden. Dies sei nun gelungen. „Dass hier die demokratischen Parteien fraktionsübergreifend an einem Strang gezogen haben, ist für unseren Rechtsstaat und die Bürgerinnen und Bürger ein enorm wichtiges Signal.“
Dass es bislang nicht gelungen ist, den Forderungen des Bundesrates nach noch mehr Resilienz Rechnung zu tragen, bedauert Karpenstein: „Änderungen am Bundesverfassungsgerichtsgesetz sollten – wenigstens in den Bereichen, in denen die Rechte und Pflichten des Bundesrates betroffen sind – nicht ohne Zustimmung der Länderkammer beschlossen werden können“, so Karpenstein. In der kommenden Legislatur müsse dies angegangen werden.
Resilienzbemühungen dürfen nicht stoppen
Mit den Änderungen am Bundesverfassungsgerichts- und Grundgesetz sei das Ziel aber noch nicht erreicht. Rechtsanwalt Karpenstein macht deutlich: „Viele Landesverfassungsgerichte stehen vor ähnlichen Aufgaben wie das Bundesverfassungsgericht. In Thüringen wurde versäumt, rechtzeitig entsprechende Verfassungsänderungen auf den Weg zu bringen.“ Diesen Fehler dürften andere Bundesländer nicht wiederholen.
Auch die Zivilgesellschaft sieht der DAV-Vizepräsident in der Pflicht. „Nicht nur Justiz und Gerichte müssen sich gegen Extremist:innen wappnen. Auch Vereine und Verbände sollten sich damit beschäftigen, wie sie Unterwanderung und Einflussnahme durch autoritär-nationalistische Kräfte vorbeugen können.“ Der Deutsche Anwaltverein widmet sich diesem Themenkomplex unter anderem beim Deutschen Anwaltstag 2025 in Berlin.
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