Berlin (DAV). Digitalisierung, Personaldecke, Verfahrensordnungen: Die Justiz braucht eine Frischzellenkur. Anlässlich des Deutschen Anwaltstags befürwortet der Deutsche Anwaltverein (DAV) daher die geplante Fortsetzung des Pakts für den Rechtsstaat und das Vorhaben, Abläufe effizienter (und digitaler) zu gestalten. Gleichzeitig warnt der DAV vor einer Verkürzung des Rechtswegs: Effizienz dürfe nicht zulasten der Rechtsuchenden gehen.
„Dass der Koalitionsvertrag eine Fortsetzung des Pakts für den Rechtsstaat vorsieht, ist ein wichtiger Schritt, unsere Justiz zukunftsfähig zu machen“, betont Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. Auch die aktuell tagende Justizministerkonferenz beschäftigt sich damit. Primär geht es um die personelle und sachliche Ausstattung der Justiz sowie um die digitale Transformation. „Stichworte wie die ‚Bundesjustizcloud‘ oder das ‚einheitliche digitale Ökosystem‘ stoßen bei uns auf offene Ohren – sie spiegeln das langjährige Plädoyer des DAV nach bundeseinheitlichen Systemen im Rahmen der dringend notwendigen Digitalisierung wider“, so Ruge.
Auch das Vorhaben der digitalen Rechtsantragstelle entspricht einer Forderung des DAV zur Erleichterung des Zugangs zum Recht.
Effizienz darf nicht zulasten des Rechtsschutzes gehen
Bei den Vorschlägen zur Effektivierung der Verfahren durch Änderungen der Prozessordnungen ist allerdings eine besorgniserregende Tendenz erkennbar: „Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte, Begrenzung des Zugangs zur zweiten Instanz, Ausweitung der Präklusionsfristen oder auch die Stärkung der Schätzungs- und Pauschalisierungsbefugnisse der Gerichte – all das bedeutet de facto eine Verkürzung des Rechtswegs und eine Schwächung des Rechtsschutzes“, mahnt die DAV-Hauptgeschäftsführerin.
Der DAV spricht sich klar gegen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aus, die auf dem Rücken der Rechtsuchenden ausgetragen werden – und sieht bessere Stellschrauben: „Ein entscheidender Hebel für die Effektivierung der Verfahren ist aus unserer Sicht – neben einer angemessenen personellen und sachlichen Ausstattung der Gerichte – vor allem eine rechtzeitige Strukturierung des Verfahrens durch die Prozessleitungsbefugnis der Richter:innen. Ferner sollten entsprechende KI-Tools zur Unterstützung eingesetzt werden, etwa zur Textanalyse“, regt die Rechtsanwältin an. Eine konsequente digitale Transformation würde viele Einschnitte in das Verfahrensrecht entbehrlich machen.
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