Berlin/Freiburg (DAV). Anlässlich des Deutschen Anwaltstags weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) darauf hin, dass auch in dieser Legislaturperiode eine Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgen müsse. Eine regelmäßige Orientierung an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sichert langfristig die Bezahlbarkeit anwaltlicher Beratungsleistungen – gerade für Verbraucher:innen. Insbesondere im Sozialrecht steht der Zugang zu qualifizierter rechtlicher Vertretung ohne eine Anpassung mittelfristig auf der Kippe.
„Eine gesetzlich geregelte Anwaltsvergütung muss so ausgestaltet sein, dass Anwältinnen und Anwälte davon leben können. Eine Anpassung des RVG an die wirtschaftliche Entwicklung ist daher in jeder Legislaturperiode notwendig“, stellt DAV-Präsident Stefan von Raumer beim Deutschen Anwaltstag in Freiburg klar.
Die gesetzliche Vergütung über das RVG sichert den Zugang zum Recht, insbesondere jenseits der Metropolen. Eine nicht angepasste RVG-Vergütung benachteiligt insbesondere die Anwaltschaft in der Fläche und in Ostdeutschland, da hier deutlich seltener Vergütungsvereinbarungen geschlossen werden; auch bestimmte Rechtsgebiete sind überdurchschnittlich von dieser Schieflage betroffen.
Wie sichert eine Erhöhung die Bezahlbarkeit anwaltlicher Beratung?
Das RVG ist die Grundlage des sehr fairen Systems der vollen Kostenerstattung: Wer gewinnt, bekommt die gesetzlichen Anwaltskosten vom Gegner erstattet. Die RVG-Gebühren sind auch die Basis für die Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen. Das macht Rechtsberatungskosten transparent und kalkulierbar.
Was ist die Alternative zum RVG? Wenn die Kosten anwaltlicher Arbeit nicht länger durch die gesetzlichen Gebühren gedeckt werden können, käme es zu einer Zunahme von Honorarvereinbarungen. „Es wäre über kurz oder lang eine Frage des Geldbeutels, wer sich noch Rechtsrat durch einen Anwalt oder eine Anwältin leisten kann. Anwaltliche Beratung und Vertretung darf aber kein Privileg von Besserverdienenden sein“, mahnt von Raumer.
Brennpunkt Sozialrecht
Ein besonderer Anpassungsbedarf besteht beim Sozialrecht. „Immer weniger Kolleginnen und Kollegen können im Bereich des Sozialrechts tätig sein, weil sie davon schlichtweg nicht leben können. Wir sehen das deutlich am Rückgang bei den Fachanwaltstiteln im Sozialrecht. Das ist besorgniserregend“, betont der DAV-Präsident.
Für Rechtsuchende bedeutet das, in existenziell wichtigen und rechtlich komplexen Fragen zunehmend Schwierigkeiten zu haben, qualifizierte anwaltliche Vertretung zu finden. Und die Sozialgerichte klagen jetzt schon über eine deutliche Mehrbelastung bei nicht anwaltlich vertretenen Rechtsuchenden, auch aufgrund zunehmend KI-generierter Schriftsätze.
⇒ Alle Infos rund um den Deutschen Anwaltstag: anwaltstag.de
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