Goslar/Berlin (DAV). Der Radverkehr hat in den letzten Jahren rapide zugenommen. Dies ist auch politisch gewünscht. So gibt es ambitionierte Ziele zur Steigerung des Radverkehrs, gerade in den Innenstädten. Das Fahrrad ist nicht mehr nur ein Freizeitgerät, sondern es dient auch als Transportmittel zum Arbeitsplatz oder auch als Lastenrad. Wegen der politischen Lage und der steigenden Spritpreise ist zu erwarten, dass diese Entwicklung noch über viele Jahre hinweg anhalten wird. Dem muss nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) durch eine Stärkung der Verkehrssicherheit Rechnung getragen werden, die gerecht alle Verkehrsträger berücksichtigt.
Hierzu gibt es verschiedene Ansätze, die auch in dem Arbeitskreis in Goslar diskutiert werden sollen. Neben technischen Möglichkeiten, wie z. B. Assistenzsystemen oder dem bereits vorhanden, aber zu selten benutzten Fahrradhelm, gibt es Überlegungen, den Radverkehr durch vom übrigen Verkehr abgetrennte Fahrbahnen zu separieren und so zu schützen. Dafür wird allerdings eine entsprechende Fläche benötigt. Daraus folgt häufig auch der Konflikt mit dem übrigen Verkehr, insbesondere dem Kraftfahrzeugverkehr. Gerade in den Städten sind die verfügbaren Flächen begrenzt.
Die DAV-Verkehrsrechtsanwälte begrüßen alle Vorhaben, die zu mehr Sicherheit im Radverkehr führen. Sie dürfen jedoch nicht allein zu Lasten der anderen Verkehrsteilnehmer gehen. „Auch auf die Interessen und die Funktionen des Kraftfahrzeugverkehrs muss geachtet werden“, so Rechtsanwalt Martin Diebold von den DAV-Verkehrsanwälten. Nach wie vor würden die mit Abstand meisten Personen und Waren mit Kraftfahrzeugen transportiert. Für diese stellt wiederum das Fahrrad nicht immer eine Alternative dar. „Bei der Aufteilung der vorhandenen Fläche für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer brauchen wir eine angemessene gerechte Betrachtung der jeweiligen Bedeutung am Gesamtverkehr“, erläutert Diebold aus Tübingen. Sei früher der Autoverkehr allein bevorzugt worden, sei jetzt eine gerechte, an der Verkehrssicherheit orientierte Verteilung der Flächen nötig.
Die Verkehrsrechtsanwälte appellieren aber auch an die Fahrradfahrenden, nicht selbst für gefährliche Situationen zu sorgen. Es scheint, als ob für manche davon die StVO nicht gilt. Eine rote Ampel gilt oftmals nur als eine „Empfehlung“ anzuhalten. Es bedarf daher zumindest einer nachhaltigen Aufklärung der Radfahrenden über die Gefährlichkeit ihres Handelns. Genügt das nicht, muss über verschärfte Kontrollen nachgedacht werden, wobei die Kennzeichnung von Fahrrädern nicht ausgeschlossen werden sollte.
RA Martin Diebold ist vor Ort erreichbar unter: 0171 6802943
Vor Ort mobil erreichbar: RA Swen Walentowski, 0177 2111189
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