Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute geurteilt, dass die Vergabe von EU-Mitteln an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards in den jeweiligen Mitgliedsstaaten geknüpft werden darf. Entsprechende Klagen von Polen und Ungarn gegen diesen sogenannten Rechtsstaatsmechanismus wurden abgewiesen. Der DAV fordert die EU-Kommission auf, von diesem Mechanismus nun schnellstmöglich Gebrauch zu machen.
„Es gibt jetzt keine Ausreden mehr zu dulden, dass einige Mitgliedstaaten – allen voran Polen – sehenden Auges gegen die Grundwerte des Unionsrechts verstoßen. Polen hat mit seinen Justizreformen systematisch den Rechtsstaat ausgehöhlt und zuletzt offen den Vorrang des Unionsrechts und die Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Polen bestritten. Es ist unverständlich, dass die EU-Kommission in Anbetracht dieser Entwicklungen von ihrem effektivsten Sanktionsinstrument zum Schutze der Rechtsstaatlichkeit bislang keinen Gebrauch gemacht hat.
Mit dem klarstellenden Urteil des EuGH muss diese Zeit des Zögerns nun vorbei sein. Wenn die EU-Kommission jetzt nicht handelt, ist die Erosion der Grundwerte der Europäischen Union nicht mehr aufzuhalten. Es muss jetzt schnell gehen. Die Zeit der Ausreden ist vorbei! Der Rechtsstaatsmechanismus darf kein Papiertiger sein.“
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