Der Deutsche Anwaltverein (DAV) macht sich für die Absicherung der Verfassungsgerichtsbarkeit stark – nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Ländern. Berlin, Sachsen-Anhalt und das Saarland haben vorgelegt und mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, ihre Verfassungsgerichte vor obstruktiven Sperrminoritäten und missbräuchlichen Übergriffen der anderen Gewalten besser zu schützen. Anlässlich einer heute stattfindenden Anhörung im Schweriner Landtag appelliert der DAV erneut an alle demokratischen Fraktionen, das Landesverfassungsgericht gegen Blockaden und Missbrauch abzusichern.
„Die Handlungsfähigkeit der Dritten Gewalt muss dauerhaft und auch in politisch komplexen Lagen gewährleistet sein. Arbeitsfähige und unabhängige Landesverfassungsgerichte sind essenziell für die Demokratie. Die Erfahrungen aus Polen und den USA zeigen, wie schnell mit wenigen Stellschrauben die unabhängige Justiz und die Demokratie in Bedrängnis geraten können. Es ist daher wichtig, Sicherheitsmechanismen einzubauen, damit Gerichte arbeitsfähig bleiben, wenn etwa die Wahl neuer Verfassungsrichter:innen durch Sperrminoritäten im Parlament verzögert oder blockiert wird.
Andere Bundesländer haben es bereits vorgemacht. Der DAV setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass weitere Länder Maßnahmen zur Gewährleistung der Resilienz der Justiz ergreifen. Die gesetzlichen Schutzlücken sind seit vielen Jahren bekannt. Doch es gilt: besser spät als nie. Gerade mit Blick auf die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern ist hier – jenseits von parteipolitischen Streitigkeiten – Weitblick geboten.“
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