Der Gesetzentwurf zur Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung steht heute auf der Tagesordnung des Bundestags-Rechtsausschusses. Der Entwurf enthält unter anderem Vorschläge, wie die Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen durch die Exekutive besser abgesichert werden kann. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Pläne als Stärkung des Rechtsstaats, macht aber ergänzende Vorschläge:
„Eine resiliente Verwaltungsjustiz muss Instrumente zur Verfügung haben, um ihre Entscheidungen gegenüber Behörden effektiv durchsetzen zu können. Ignoriert eine Behörde eine gerichtliche Entscheidung, existiert als einzige Handhabe bislang das Zwangsgeld – das von einem Haushaltstopf zum anderen wandert und damit aktuell mehr Symbolkraft als echte Wirkung entfaltet. Künftig sollen Zwangsgelder nicht nur in der Höhe steigen, sondern auch an eine andere staatliche Stelle gezahlt werden, um den Druck zu erhöhen.
Der DAV plädiert dafür, das Vollstreckungsrecht generell stärker an der Systematik der Zivilprozessordnung auszurichten und zwischen vertretbaren und unvertretbaren Handlungen zu unterscheiden: Unvertretbare Handlungen würden weiterhin durch Zwangsgelder erzwungen. Bei vertretbaren Handlungen (etwa dem Erlass eines Verwaltungsakts) könnte das Gericht hingegen als letztes Mittel die Handlung selbst ersatzweise vornehmen. Dadurch hätte die Verwaltungsjustiz einen stärkeren Hebel in der Hinterhand, was auch mit Blick auf den effektiven Rechtsschutz sehr sinnvoll ist.“
Weitere Details können Sie der DAV-Stellungnahme Nr. 18/2026 entnehmen.
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