Auch für ehrenamtliche Richterinnen und Richter soll die Verfassungstreue Voraussetzung für die Ernennung werden – so will es ein Gesetzentwurf, der heute in der Sachverständigenanhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Thema ist. Den Deutschen Anwaltverein (DAV) vertritt dort Rechtsanwältin Kathrin Dingemann.
„Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass in deutschen Gerichtssälen Entscheidungen nur von solchen Personen gefällt werden dürfen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen. Für hauptamtliche Richterinnen und Richter ist dies bereits gesetzlich fixiert. Der Deutsche Anwaltverein begrüßt deshalb, dass der vorgelegte Gesetzentwurf die Voraussetzung der Verfassungstreue auch für ehrenamtliche Richter:innen festschreiben soll.
Der DAV weist jedoch darauf hin, dass dabei kein Unterschied zwischen Haupt- und Ehrenamt gemacht werden darf. Bei beiden muss die gleiche Reichweite ihrer jeweiligen Pflicht, für die Verfassungsordnung einzutreten, angelegt werden – denn haupt- und ehrenamtliche Richter:innen sind auch in ihrer Aufgabenerfüllung gleichberechtigte Organe.“
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