Was mit dem Bruch der Koalition schon verloren geglaubt wurde, könnte nun doch vor der Neuwahl noch Realität werden: Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) hat heute das Kabinett passiert. Darin enthalten sind die lange geforderten Anpassungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt dies und appelliert an einen zügigen Abschluss des Verfahrens.
„Es ist gut und richtig, dass das Gesetzgebungsverfahren fortgeführt wird. Eine gesetzliche Gebührenordnung darf nicht von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden. Der vorgelegte Entwurf berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten und ist unerlässlich für einen flächendeckenden und berechenbaren Zugang zur anwaltlichen Versorgung für Bürgerinnen und Bürger. Es liegt nun am Bundestag, das Gesetz zügig zu beschließen, damit das Vorhaben nicht der Diskontinuität zum Opfer fällt.
Die Gebühren des RVG wurden zuletzt vor vier Jahren erhöht. Der Kostendruck ist seitdem massiv gestiegen, sei es durch Energiekosten, Sachkosten, aber auch durch den Anstieg der Gehälter bei den Mitarbeitenden.
Anwaltliche Dienstleistungen müssen für alle Menschen verfügbar und erreichbar sein, auch in der Fläche. Das ist wiederum nur möglich, wenn Anwältinnen und Anwälte und deren Mitarbeitende von ihrer Arbeit leben können. Dafür ist es dringend erforderlich, die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.“
Das KostRÄG 2025 sieht eine Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung durch eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG vor. Dabei sollen die Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um 9 Prozent und die Wertgebühren um 6 Prozent steigen.
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