Medienberichten zufolge will die SPD vorübergehend die Insolvenzantragspflicht aussetzen, um eine mutmaßliche Insolvenzwelle von Unternehmen wegen der Energiekrise abzuwenden. Auch Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hatte Pläne geäußert, den Prognosezeitraum bei der Überschuldungsprüfung von zwölf auf vier Monate zu verkürzen. Der Deutsche Anwaltverein sieht diese Pläne kritisch:
„Angesichts der rapide gestiegenen und weiter steigenden Energie- und Lieferkosten teilen wir die Befürchtung, dass Unternehmen sicherlich noch für einige Zeit vor großen Herausforderungen stehen. Diese kurzfristigen, gut gemeinten Lösungsansätze beseitigen aber nicht die tatsächlichen Probleme. Vor allem sollte nicht die vor dem Hintergrund der Klimakrise und des technologischen Wandels erforderliche Transformation der deutschen Wirtschaft verschlafen werden, indem allein auf die Bewahrung des Status quo gesetzt wird.
Im Mittelpunkt sollte nun einerseits die Frage stehen, wie den im Kern gesunden und auch langfristig überlebensfähigen Unternehmen tatsächlich geholfen werden kann. Soweit eine Stabilisierung des Unternehmens etwa bereits durch geplante Unternehmenshilfen wie das KfW Sonderprogramm möglich ist, braucht es kein Insolvenzverfahren. Aber werden bereits geschwächte Unternehmen jetzt ohne Sanierung mit ihrer schwachen Liquidität quasi sich selbst überlassen, entstehen weitere ‚Zombie‘-Unternehmen. Hier wäre es deutlich sinnvoller, direkt Sanierungen vorzunehmen.“
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