Stellungnahmen | 27.01.2021 SN 09/21 Abgeschlossenheitsbescheinigung Der DAV hat keine Einwände gegen diese notwendige Anpassung der Verwaltungsvorschrift an die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes. Downloads dav-sn-9-abgeschlossenheitsbescheinigungen.pdf pdf 99,7 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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