SN 14/26: RegE zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
DAV empfiehlt die Implementierung einer Generalklausel für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 4 AK statt der abschließenden Aufzählung der Klagegegenstände in § 1 UmwRG.
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