Stellungnahmen | 01.03.2017 SN 16/17: Verfassungsbeschwerde des Herrn H. S. A. DAV hält „Richter auf Zeit“ im für verfassungswidrig. Gewaltenteilungsprinzip verbietet Einsatz von Lebenszeitbeamten. Downloads DAV-SN_16-2017.pdf pdf 168,1 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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