Der DAV begrüßt, dass der Gesetzgeber eine "eins zu eins"-Umsetzung der CSR-Reporting-Richtlinie anstrebt. Allerdings sieht der DAV einige Unklarheiten in dem Entwurf, die noch weiterer Konkretisierung bedürfen und hat erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Unbestimmtheit der neuen Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenvorschriften im HGB. Die "punktuellen Klarstellungen bzw. Verbesserungen im Bilanzrecht" werden vom DAV unterstützt.
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