Stellungnahmen | 23.05.2018 SN 20/18: RegE Musterfeststellungsklage Laut DAV muss auch der einzelne Betroffene zur Musterfeststellungsklage befugt sein und das Gericht den geeignetsten Musterkläger auswählen. Downloads dav-sn-nr._20-2018__musterfeststellungsklage_.pdf pdf 265,4 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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