SN 21/16: Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
Der DAV Strafrechtsausschuss begrüßt die geplante Änderung des Gewaltschutzgesetzes, sieht aber keinen Bedarf für die Umwandlung des § 238 Abs. 1 StGB von einem Erfolgs- in ein Gefährdungsdelikt.
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