Stellungnahmen | 29.04.2020 SN 33/20: Planungssicherstellungsgesetz DAV begrüßt es, durch zeitlich begrenztes Verfahrensrecht Rechts-, und damit auch Investitionssicherheit zu schaffen. Downloads sn-33-20.pdf pdf 40,8 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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