Stellungnahmen | 06.08.2015 SN 40/15 Berufszulassung für Makler und WE-Verwalter Der DAV regt an, dass nicht nur Makler und WE-Verwalter, sondern auch Verwalter von Mieteigentum einen Sachkundenachweis ablegen sollten. Downloads DAV-SN_40-15.pdf pdf 50,0 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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