Der DAV begrüßt die Initiative, im Jahressteuergesetz 2026 viele Reformen anzustoßen. Er regt die Anpassung des Zinssatzes auch an anderen Stellen über § 233a AO hinaus an und mahnt erneut, das Nutzungsverbot des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zu streichen.
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