Stellungnahmen | 06.09.2022 SN 47/22: Verfahrensbeschleunigung im Infrastrukturbereich DAV lehnt Verkürzung des Rechtsschutzes ab. Mangelnde Vollzugstauglichkeit der materiell-rechtlichen Vorschriften verzögert die Verfahren. Downloads dav-sn-47-2022-beschleunigung-infrastrukturvorhaben.pdf pdf 257,8 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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