SN 49/16: Neue EuInsVO - Einpassung in das deutsche Insolvenzrecht
Der DAV begrüßt die Neueinführung des Artikel 102c EGInsO. Die Regelung betrifft ab dem 26.06.2017 eröffnete Insolvenzverfahren und ist wegweisend für den „Insolvenzstandort Deutschland“.
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