Stellungnahmen | 01.09.2017 SN 49/17: Niederlassung von Anwälten aus Kenia nach § 206 BRAO Justizministerium fragt DAV, ob gegen Niederlassung Kenianischer Anwälte in Deutschland (§ 206 BRAO) Bedenken bestehen. Der DAV ist dagegen. Downloads dav-sn_49-2017.pdf pdf 39,4 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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