Stellungnahmen | 09.09.2025 SN 54/25: Änderung des Verfassungsschutzgesetzes NRW Erweiterte Befugnisse überschreiten Kernaufgaben des Verfassungsschutzes. Zur effektiven Kontrolle braucht es „Anwalt des Betroffenen“ Downloads dav-sn-54-25-verfassungsschutzg-nrw.pdf pdf 246,3 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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