Stellungnahmen | 02.11.2017 SN 56/17: GesE Abschiebungshaft/Ausreisgewahrsam in Hessen DAV betont, dass Abschiebungshäftlinge nicht wie Straftäter behandelt werden dürfen. Menschenrechtliche Mindeststandards sind einzuhalten. Downloads dav-sn_56-2017.pdf pdf 222,4 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
Kommentare