SN 57/15: Verfassungsbeschwerden der P. GmbH und anderer (1 BvR 1585/13)
Der Deutsche Anwaltverein hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Die Untersagung der elektronischen Kopie von Sequenzen auf dem Tonträger (Sampling) verstößt nicht gegen die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG.
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