Stellungnahmen | 30.11.2017 SN 57/17: Gerichtsfreie Räume in der Verwaltung? Das Grundgesetz erlaubt, dass durch Gesetz die Verwaltung einen gerichtsfreien Einschätzungsspielraum erhält. Downloads dav-sn-nr._57_17.pdf pdf 187,1 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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