Stellungnahmen | 20.12.2021 SN 60/21: Aufnahme von Rechtsanwälten Kasachstan Der DAV empfiehlt die Aufnahme kasachischer Rechtsanwälte in die Rechtsverordnung gemäß § 206 Abs. 1 BRAO. Downloads dav-stellungnahme-60-2021-ra-aus-kasachstan.pdf pdf 112,2 KiB Download Zurück zur Übersicht 0
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