Der DAV begrüßt den Referentenentwurf grundsätzlich, hält jedoch weitere Ergänzungen und Konkretisierungen für angezeigt, um die Qualifizierung der Prozessbegleiter sicherzustellen. Abzulehnen ist die gesetzliche Forderung, dass der Prozessbegleiter bei einer juristischen Person beschäftigt sein soll.
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