Der DAV begrüßt den Referentenentwurf, sieht jedoch Bedarf für weitere Ergänzungen und Konkretisierungen, um die fachliche Qualifikation der Prozessbegleiter sicherzustellen. Der DAV lehnt die gesetzliche Forderung nach einer Anbindung der Prozessbegleiter an eine in Schleswig-Holstein ansässige Opferschutzeinrichtung ab.
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